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Heinrich Hitzing (Henrich Hitzingk) aus Lipprechterode,
öffentlicher Notar und Prokurator des Fuldaer Hofgerichts, bekundet, dass
er bei den im Fo...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1611-1620
1618 Juli 1
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... das in den iahren nach Christi Iesu unsers Herrn unnd Haylandts geburth sechzehenhundert unnd achtzehn in der ersten römer zinßzahl indictio zue latein genant bey regierung des allerdurchleuchtigsten großmächtigsten fürsten und herrn herrn Mathiae dieses nahmens des ersten erwölten römischen kaysers zue allen zeitten mehrern des heyligen reichs ... unsers allergnedigsten herrn, ihrer kayßerlichen mayestet reiche des römischen im siebenden, des hungerischen im zehenden und boeheimischen im achten iahren auff einen Sontagk den ersten tag monats Iulii neuern reformirten gregorianischen kalenders ... des morgens zwischen acht und neun uhren zue Steynaw an der Haun im schloß daselbsten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Hitzing (Henrich Hitzingk) aus Lipprechterode, öffentlicher Notar und Prokurator des Fuldaer Hofgerichts, bekundet, dass er bei den im Folgenden geschilderten Handlungen mit den Zeugen persönlich anwesend gewesen ist, sie gesehen und gehört und die Zeugen ermahnt hat, alles in guter Erinnerung zu behalten. Das Notariatsinstrument ist von anderer Hand geschrieben, aber von ihm überprüft, mit eigener Hand unterschrieben und mit seinem Notarszeichen versehen worden. Vor dem Notar und den Zeugen ist Johann von Germete [?] (Germede) [= Germete, Stadt Warburg, Kreis Höxter?], Doktor beider Rechte und Fuldaer Rat, erschienen und hat den Notar nach Bezahlung aufgefordert, alle Handlungen aufzunehmen (in gute obacht zue nehmen) und darüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente zu verfassen. Johann von Germete berichtet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, mitgeteilt worden ist, dass der Edle Jobst von Merlau gestorben ist. Er berichtet weiterhin, dass Jobst von Merlau und seine verstorbenen Brüder, Johann und Otto Gerhard (Cuerhardt) von Merlau, ihre vom Kloster herrührenden Mann- und andere Lehen nicht ordnungsgemäß empfangen haben. Jobst von Merlau ist vor seinem Tod aufgefordert worden, in die Kanzlei des Abtes nach Fulda zu kommen, da die Lehen heim gefallen waren. Auf den Lehen haben Schulden von mehreren Tausend Gulden gelegen [vgl. Nr. 1765 und 1774], die der Abt nicht erhalten hat. Jobst von Merlau hat diese Schulden mit eigenhändiger Unterschrift und Besiegelung in einer Urkunde anerkannt. Zudem hat er Abt und Kloster eingeräumt, seine Güter bei Nichtzahlung der Schulden in Besitz zu nehmen. Der Abt hat nunmehr Johann von Germete mit besiegelter Urkunde bevollmächtigt, die Güter des von Merlau in Besitz zu nehmen. Der Notar hat das Siegel des Abtes überprüft und für echt befunden. Die Urkunde des Abtes beginnt mit den Worten (Von Gottes gnaden wir Iohann Friderich abbt des stiffts Fulda ...) und endet mit den Worten (In urkhunth gegenwertiges under unserem fürstlichen cantzley secret ihme zuegesteltten gewaldtsbrieffs so geben in unser statt Fulda den ersten tag monats Iulii im sechtzehenhundert und achtzehenden iahre) [1618 Juli 1]. Johann von Germete hat darauf aus dem Eingangstor der Burg Steinau einen Span zum Zeichen der Inbesitznahme (apprehension) aller Güter, Gebäude, Äcker, Wiesen, Fischgründe, Wälder, Hutweiden sowie aller dazu gehörenden Rechte und Einkünfte der von Merlau herausgeschlagen. Nach dieser allgemeinen Inbesitznahme (generischen apprehension) hat Johann von Germete noch mehrere besondere Inbesitznahmen (special apprehensiones) durchgeführt. Zunächst haben die Diener aus dem Haushalt der von Merlau dem Johann von Germete mit körperlichem Eid geschworen, künftig dem Abt von Fulda zu dienen; insbesondere haben Wilhelm Hoffmann, Vogt der von Merlau, ein Pferdeknecht (reuther jungen) und zwei Mägde die Treue gelobt. Danach ist Johann von Germete zum Hofhaus und Schafhof (schaafhoff) gegangen und hat aus dem dortigen Gebäude ebenfalls einen Span geschlagen; damit hat er den Hof mit zwei Scheunen, Vieh, Backhaus und zwei Weihern und allem umliegenden Zubehör in Besitz genommen. Wilhelm Hoffmann hat auf dem Schafhof Nikolaus (Clauß) Röders den Eid abgenommen und dem Abt die Treue versprechen lassen. Darauf ist Johann von Germete mit dem Notar und den Zeugen auf ein Feld gegangen und hat ein Erdstück aus der Burgwiese ausgegraben; damit hat er von dieser und allen anderen Wiesen der von Merlau für Abt und Kloster Besitz ergriffen. Anschließend sind sie nach Steinhaus geritten. Dort sind die Zins- und Lehnsleute der von Merlau, die im Folgenden näher genannt werden, aufgefordert worden, Abt und Kloster die Treue zu geloben und Zinse, Lehnschaft und Dienste künftig ihnen zu entrichten; die Zins- und Lehnsleute haben darauf den Eid gegenüber dem Bevollmächtigten ohne Widerrede abgelegt. Darauf ist von dem Ackerland (vierwochen landts) [?], das mit Winter- und Sommergetreide bestellt gewesen ist, ein Drittel aber brach gelegen hat, durch Ausgraben eines Erdstücks Besitz ergriffen worden; ebenso ist vom dem Birkenwald oberhalb des Hasbacher Weihers durch Abschlagen eines Birkenasts (eines stuckh birckhens) Besitz ergriffen worden. Im Hasbacher Eichenwald, im Völkerswäldchen und im Vähmerwald sind zum Zeichen der Inbesitznahme jeweils drei Holzstücke aus Eichen herausgeschlagen worden. Von der Sommerflur beim Rommerzer Wald [?] (Rehmmertzholtz) an Kraft Martens strittigen Acker angrenzend, der Rod, von der Winterflur auf dem Steidel oder Strigell von Steinau bis nach Bernhards [Stadtteil von Fulda], vom Hanberg, von Mushundes (Meußhundt) [Wüstung in der Zent Fulda] und vom Brachfeld im Mühlenfeld ist ebenfalls Besitz ergriffen worden, indem an jedem Ort Erde ausgegraben und mitgenommen worden ist. Nachdem all dies vollzogen worden ist, hat Johann von Germete nochmals erklärt (protestiret), dass alle Lehns- und anderweitigen Güter des verstorbenen Jobst von Merlau vom Abt in Besitz genommen worden sind. Darauf hat Johann von Germete den Notar und die Zeugen gebeten, mit ihm nach Steinau zurückzukehren, um die dortigen Zins- und Lehnsleute zu vereidigen und der Inventarisierung [der Gegenstände auf der Burg] beizuwohnen. Nach der Rückkehr haben näher genannte Zins- und Lehnsleute dem Abt von Fulda die Treue versprochen. Einigen Juden aus Steinau ist erklärt worden, dass sie nunmehr dem Abt von Fulda und niemand anders verpflichtet sind; den Juden ist Schutz zugesagt worden; sie mussten jedoch kein Gelöbnis ablegen. Am Nachmittag haben weitere näher genannte Zins- und Lehnsleute dem Abt die Treue versprochen. Abschließend ist in Anwesenheit des Notars ein Inventar von der Burg Steinau erstellt worden. Der Notar hat das Inventar dem Marschall, den Kanzleiverwaltern [?] und den Räten des Abtes zustellen lassen. Handlungsort: Burg Steinau an der Haun. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Keise (Heintz Keiße), Johann (Hannß) Gülle aus Steinau bzw. Steinhaus
Vgl. Nr. 1765 und 1774.
Zu Mushundes Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 341.
Die letzten vier Sätze des Notariatsinstruments sind wegen Faltung des Pergaments und Abrieb nicht sicher zu lesen.
Information on confiscated assets
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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