Die von dem Sägmüller Ebert aus Hessenau als Käufer der Sägemühle des Sägmüllers Weis (Weiß) daselbst, vormals der Herrschaft gehörig, erfolgte Anerkenntnis in Beziehung auf die der Herrschaft auf derselben zustehenden Gerechtsame und deren Vormerkung in dem Unterpfandsbuch und Gebäudekatastern.