Georg Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herr der Grafschaft Rothenfels und zu [Ober-]Staufen, Rat Erzherzog Ferdinands II. von Österreich, sowie Johanna Truchsessin und Freifrau von Waldburg geb. Gräfin von Zimmern, Witwe, beurkunden als Vormünder und Gewalthaber der nachgelassenen Söhne Jakobs Truchsessen von Waldburg, Herrn zu Wolfegg, Zeil etc., dass sie Anthoni Vorstenheuser zu "Ferenedenspach", Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Hans Vorstenheuser und Eva Engler, der bisher ihren Mündeln leibeigen und der Herrschaft Waldburg "zugehörig vnd verwandt gewesen" ist, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer möglichen Nachfolger, der genannten Pflegesöhne und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller Anthoni von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden ihn von seinem Eid, versprechen, ihn wie auch seine Nachkommen und Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihm freien Zug und erlauben, dass er von jetzt an bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht annimmt und sein "wesen" ordnet, wie und wo er will. Falls der Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in den der Verwaltung der Vormünder unterstehenden Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Anthoni über kurz oder lang wieder in die Herrschaften und Gebiete gedachter Pflegesöhne oder ihrer Erben zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss er erneut deren Eigenmann werden oder aber sich mit ihnen deswegen vergleichen.