Georg Feuchter zu Otterbach verschreibt der Reichsstadt Schwäbisch Hall insgesamt einen Schilling Heller jährlicher und ewiger Gülte aus nach Lage und Anstößern näher beschriebenen Gütern in und um Sulzdorf, Otterbach und Unterscheffach. Mit der Abgabe sind keine (künftig zu zahlenden) Besitzwechselabgaben (Handlohn u. dgl.) verbunden, wohl aber anerkennt der Aussteller die städtische Obrigkeit über genannte Liegenschaften und die Verbindlichkeit, für dieselben Steuern und Abgaben zu bezahlen. Als Gegenleistung für die hiermit verschriebenen Gülten bedingt Feuchter sich selbst oder seinen Erben lediglich aus, dass ihm der Rat im Bedarfsfall um einen angemessenen Preis die "Haalbezich" (Wortbedeutung unklar) an den jetzt gültbar gemachten Gütern vor anderen überlassen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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