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Philipp [II.] von Liebenstein zu Bönnigheim, Sohn des verstorbenen Albrecht [IV.] von Liebenstein, des württembergischen Obervogts zu Lauffen, und der Margaretha geborenen von Rosenberg, einer-, andererseits Sabine Veronika von Weiler, Tochter des württembergischen Rats und Obervogts zu Schorndorf Burkhard von Weiler und der Anna Elisabeth geborenen von Lamming, treffen die Heiratsabrede: Sabine Veronika bringt als Heiratsgut 2000 fl bei - in Reichs- und Landeswährung, als Reichstaler zu anderthalb fl und in anderen groben Gold- und Silbersorten -, das gegen Zinsen angelegt wird, sowie auch eventuelle künftige Erbschaften. Philipp [II.] widerlegt 3000 fl und versichert dies auf freieigene Güter; er verehrt der Braut 600 fl Morgengabe und eine standesgemäße "kettin" oder "kleinot"; er verspricht ihr als Wittum standesgemäße Behausung, Beholzung und näher ausgeführte Quanten an Früchten und Wein nach württembergischem Maß. Es folgen detaillierte Bestimmungen zur Verteilung des Vermögens für den Fall des Todes eines der beiden Partner mit und ohne hinterlassene Kinder, sowie für den Eventualfall der Wiederverheiratung. Siegel- und Unterschriftankündigung des Bräutigams, für die Braut ihr Vater, sowie auf Seiten des Bräutigams Ludwig von Liebenstein, Albrecht (Albert) Christoph von Rosenberg, Georg Sigmund von Rosenberg und Pleikhard von Helmstadt, auf Seiten der Braut Konrad von Weiler, Friedrich von Plieningen, Christoph von Laimingen und Hans Heinrich von Stockheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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