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Klage des Henrich Billich ./. die Alter- und Meisterleute. Der Kläger ist zum Gildemeister der Schmiedezunft gewählt. Die Beklagten wollen ihn aber nicht zulassen, da sein Vater wegen Ehebruchs bestraft ist.
Klage des Henrich Billich ./. die Alter- und Meisterleute. Der Kläger ist zum Gildemeister der Schmiedezunft gewählt. Die Beklagten wollen ihn aber nicht zulassen, da sein Vater wegen Ehebruchs bestraft ist.
Darin: Anlage 1 (Abschrift): 2 Verträge vom 21.u. 22.10. 1585. Die Gildemeister Werner Wesselingk und Henrich Billick übertragen dem Zimmermann Berndt zum Tye den Neubau des Schmiedehauses in Überwasser für 50 Rth. Bürgschaft für den Unternehmer übernehmen M. Kerstien von Ibbenbüren und Borchard Hoffmeister. Zum Tye wohnt vor Ludgeritor zwischen Berndt Dininck und Johan zur Wordt. Zeugen: M. Wilbrand Staell; M. Lübbert Volmer. Notar: Ledebertus Prünseken. Anlage 2 (Abschrift): Geburtsbrief für Anna Billich, Tochter der Eheleute Gerd Billich und Klara Modersohn, ausgestellt vom Rat am 7. 6. 1583. Die Gildemeister Christian und Philipp Moderson beschwören die eheliche Geburt.
Enthält: Erwähnt wird Henrich Michaelis gen. Kreimer in Haltern.