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Berufungssache des Weinhändlers Johan Raute (Ruet) in Köln, in der Stern auf dem Brand, Beklagter ./. den Kaufhändler Engelbert Broerman (Broederman) in Osnabrück, Kläger. Die Parteien standen längere Zeit in Geschäftsverbindung. Der Beklagte lieferte dem Kläger Wein, der Kläger lieferte dem Beklagten Speck und Wolle. Der Kläger verlangt die Bezahlung eines großen Postens Wolle, die er im Stift Minden aufgekauft hat, und hat, da der Beklagte nicht zahlte, Wein und Forderungen des Beklagten in Münster arrestieren lassen. So kommt der Prozess nach Münster. Der Beklagte wendet ein, die Wolle sei schlecht gewesen. Urteil: wenn der Kläger schwört, dass die Wolle gut war, so soll das erste Urteil bestätigt und der Beklagte zur Herausgabe der Wolle oder Bezahlung verurteilt werden. Der Beklagte legt weitere Berufung beim Kammergericht ein. Auf Antrag des Klägers sind bereits 1625 durch den Richter Dr. Herman Hallerfhordt und den Gerichtsschreiber Herman Schlaeff in Osnabrück als Zeugen vernommen die Osnabrücker Bürger Christoffer von Hillen, Henrich von Gülich und Johan Schreiber, sowie Johan Grummell aus Köln.

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Stadtarchiv Münster
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