Christoph von Venningen bekundet, dass er das seiner Ehefrau Magdalena von Ehrenberg (Ernberg), Tochter des verstorbenen Peter, zugesagte Kapital in Höhe von insgesamt 2600 Gulden (verzinslich zu 5 Prozent), nämlich die im "beweyssungsbrief" vom 15. November (monntag nach Martini) 1529 verschriebene und durch Bath Hornneck von Hornberg bezahlte Heimsteuer (1000 Gulden), die von ihm selbst geleistete Widerlegung (1000 Gulden) sowie je 300 Gulden als Morgengabe und für den Witwensitz, wie folgt versichert hat: Für die 300 Gulden Morgengabe hat er unterm 12. November (uff freyttag nach Martini) 1529 eine besondere Verschreibung ausgestellt. Die übrigen 2300 Gulden sind, soweit es das Heiratsgut der Braut betrifft, mit 1000 rheinischen Gulden durch eine Schuldverschreibung der Grafen Albrecht und Georg von Hohenlohe über 2000 Gulden, ausgestellt unterm 4. März (uff mitwoch nach sanct Mathias des heylgen zwolfpotten tag) 1517 für Batt Horneck, abgesichert; für die 1000 Gulden Widerlegung verschreibt er den Hof zu Singen, der von Markgraf Philipp von Baden zu Lehen rührt, für den Witwensitz (300 Gulden) die Höfe zu Waibstadt (Weybstat) und Daisbach (Daspach), die sein verstorbener Vater Konrad von Venningen innehatte.