Peter Distel ("Dischtel") der Müller zu der Harlachen bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, die Mühle zu der Harlachen, die früher Klaus Beck innehatte, zu Erblehen verliehen hat. Zu der Mühle gehören mehrere im einzelnen aufgeführte Äcker und Wiesen. Als jährlichen Zins und Hubgült entrichtet der Aussteller in den Weingartener Hof zu Hagnau an Martini 2 1/2 lb d und 2 Scheffel Kernen in Ravensburger Währung bzw. Maß. Ein Zins von 6 Viertel Kernen Konstanzer Maßes geht an die Sondersiechen zu Meersburg. Für 4 Jucharten Acker, die an das Mühlholz grenzen, muß 1 Garbe oder 1 Viertel Korn gegeben werden. Von der "wytin" oberhalb des Weihers ob der Harlachen gehen 6 ß d an St. Peter zu Stetten und 1 ß d Konstanzer Währung nebst 2 Hühnern an die Pfründe, die Meister +Hans Rapp von Konstanz innehatte, 1 Fasnachthenne an den Bischof von Konstanz. Im Verkaufsfall muß der Käufer die genannten Abgaben entrichten und dem Abt für den Empfang 2 fl geben. Der Abt behält sich auch das Mühlholz und andere Wälder vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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