Peter Distel ("Dischtel") der Müller zu der Harlachen bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, die Mühle zu der Harlachen, die früher Klaus Beck innehatte, zu Erblehen verliehen hat. Zu der Mühle gehören mehrere im einzelnen aufgeführte Äcker und Wiesen. Als jährlichen Zins und Hubgült entrichtet der Aussteller in den Weingartener Hof zu Hagnau an Martini 2 1/2 lb d und 2 Scheffel Kernen in Ravensburger Währung bzw. Maß. Ein Zins von 6 Viertel Kernen Konstanzer Maßes geht an die Sondersiechen zu Meersburg. Für 4 Jucharten Acker, die an das Mühlholz grenzen, muß 1 Garbe oder 1 Viertel Korn gegeben werden. Von der "wytin" oberhalb des Weihers ob der Harlachen gehen 6 ß d an St. Peter zu Stetten und 1 ß d Konstanzer Währung nebst 2 Hühnern an die Pfründe, die Meister +Hans Rapp von Konstanz innehatte, 1 Fasnachthenne an den Bischof von Konstanz. Im Verkaufsfall muß der Käufer die genannten Abgaben entrichten und dem Abt für den Empfang 2 fl geben. Der Abt behält sich auch das Mühlholz und andere Wälder vor.
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Peter Distel ("Dischtel") der Müller zu der Harlachen bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, die Mühle zu der Harlachen, die früher Klaus Beck innehatte, zu Erblehen verliehen hat. Zu der Mühle gehören mehrere im einzelnen aufgeführte Äcker und Wiesen. Als jährlichen Zins und Hubgült entrichtet der Aussteller in den Weingartener Hof zu Hagnau an Martini 2 1/2 lb d und 2 Scheffel Kernen in Ravensburger Währung bzw. Maß. Ein Zins von 6 Viertel Kernen Konstanzer Maßes geht an die Sondersiechen zu Meersburg. Für 4 Jucharten Acker, die an das Mühlholz grenzen, muß 1 Garbe oder 1 Viertel Korn gegeben werden. Von der "wytin" oberhalb des Weihers ob der Harlachen gehen 6 ß d an St. Peter zu Stetten und 1 ß d Konstanzer Währung nebst 2 Hühnern an die Pfründe, die Meister +Hans Rapp von Konstanz innehatte, 1 Fasnachthenne an den Bischof von Konstanz. Im Verkaufsfall muß der Käufer die genannten Abgaben entrichten und dem Abt für den Empfang 2 fl geben. Der Abt behält sich auch das Mühlholz und andere Wälder vor.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 287
GLAK 7/333
00374
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1516 Oktober 17 (an fritag nach sant Gallen tag)
31,8 x 37,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Peter Distel ("Dischtel") der Müller zu der Harlachen
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Konrad Zwick, Vogt zu Meersburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Konrad Zwick, Vogt zu Meersburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Beck, Klaus
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Distel, Peter
Rapp, Hans, M.
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Zwick, Konrad, Vogt
Hagnau am Bodensee FN; Weingartener Hof
Harlachen : Stetten FN; Einwohner
Harlachen : Stetten FN; Mühle
Konstanz KN; Bischof
Konstanz KN; Einwohner
Konstanz KN; Maß
Konstanz KN; Währung
Meersburg FN; Sondersiechen am Feld
Meersburg FN; Vogt
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Stetten FN; St. Peter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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