Markgraf Ludwig von Brandenburg usw., Graf zu Tirol usw., bestätigt der Witwe des Tegen von Villanders (Vylanders) sel. Weyrad im Beisein des Engelmar von Villanders, Johanns von Hansen, Chunrads Kummersbrucker (Chummersprugk), Wolfhards von Satzenhofen, Gebhards von Hornepegk und des Pertold von Ebenhausen, sowie ihres Gerhaben dem Rubeyner die Rechnung von allen Gerichtem, Pflegen, Pfandschaften usw., die ihr Gatte oder deren Kinder von ihm gehabt haben. Für die noch offenen 6000 mrk Berner Meraner Münz verschreibt er ihr die Feste Enn(e) samt Gericht und Urbar, sowie das Gut zu Fleims, doch sollen die Gerichtsleute nicht über die gewöhnliche Steuer hinaus belastet werden. Der jährliche Ertrag von 200 mrk Berner MM soll zur Tilgung der offenen Rechnungen dienen. Eine vorzeitige Rücklösung bei Bezahlung des offenen Betrages wird mit Witwe Weyrad bzw. den Kindern des Tegen von Villanders sel. ausbedungen. Nach Tilgung der Schuld sind das Gericht und Gut zu Fleims ohne Widerrede wieder auszufolgen. Siegler: Markgraf Ludwig von Brandenburg