Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der verwitwete Kaufmann Johann Jakob Conrad und die ledige Dorothea Batzig sowie der Buchhalter Christian Hohl und der Kaufmann Johann Heinrich Seipelt als Pfleger der zwei Kinder aus der ersten Ehe des Bräutigams, der Kaufmann Johann Matthäus Süß und der Bauschreiber Johann Georg Guckeler als Pfleger der drei Kinder Christian Jakob, Helena Benigna und Jakobina aus der zweiten Ehe des Bräutigams und dann der Ratskonsulent Dr. iur. Johann Gottfried Benjamin Härlin als Beistand der Braut erschienen. Sie haben erklärt, dass zwischen Johann Jakob Conrad und Dorothea Batzig ein Ehevertrag geschlossen wurde. Da die erwähnten Kinder aus den vorigen Ehen des Bräutigams aber noch minderjährig sind, haben sie den Rat um seine Zustimmung gebeten. Dieser erklärt nach Prüfung des Vertrages, dass er gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und darin für eine ausreichende Versorgung der Kinder Sorge getragen wird. Daher kann der Vertrag unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.