Fürstlich ostfriesische Originalverschreibungen, welche der kgl. Kommission zur Behandlung der Allodialgläubiger übergeben wurden; Bd. 7 Verschreibungen an die Allodialgläubiger, welche zur Bezahlung der Liechtensteinschen Zinsen Kredit gegeben haben und an die Kreditoren aus der Tab. XI der Sentenz, d. h. die eigentlichen Allodialkreditoren. ("Ostfriesische Originalobligationen")