Urteil des Reichskammergerichts in Sachen der Reichsstadt Offenburg gegen die Gemeinden zu Schutterwald, Langenhurst und Ergersweier wegen strittigen Weidgangs und Holzfällens in den Schutterwalder-Waldungen. - Das Urteil bestätigte das Urteil des Hofgericht Rottweil, gegen das die Stadt Offenburg appeliert hatte.