Balthus Ryner aus Walddorf, wegen Diebstahls eines Schafes zu Tübingen gef., jedoch nach einigen Wochen in Anbetracht seiner Jugend der harten Leibesstrafe enthoben und auf sein künftiges Wohlverhalten sowie gegen Bezahlung seiner Atzung und einer Entschädigung des Bestohlenen freigel., gelobt eidlich, diese Bedingungen zu erfüllen und sich künftig besser zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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