Äbtissin und Konvent des St. Klarenordens in Mainz bekunden, daß der verstorbene Meingot ("Mengotus"), Stiftsherr von St. Peter, ihnen 15 Malter Roggengült Mainzer Maß, fällig zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt, unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung, verkauft hatte und das Kloster nunmehr dafür und für 2 Malter Gült aus der Hälfte ("de medietate") des Hofes Zum Lercher ("zume Lerchen") sich verpflichtet, durch den Beichtvater und seinen Helfer zwei Messen allwöchentlich in der Klosterkirche zum Seelenheil des Verstorbenen (eine von der seligen Jungfrau, eine für die Verstorbenen) lesen zu lassen und seinen Jahrtag alljährlich zu begehen. S.: Konvent. "Datum 1307 in die beati Brictii confessoris".
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International