Streit wegen der Erbauung einer Kupfermühle auf dem Eschweiler Busch im Hasselt. Die Appellaten hatten an der Inde oberhalb einer zur Hälfte dem Appellanten und zur anderen Hälfte dem Grafen von Schwarzenberg gehörenden Zwang- und Spannmühle eine Kupfermühle errichtet, in der Umgebung Land aufgekauft und dort Holz geschlagen. Von Hetzingen ließ darauf Holz des Beklagten wegnehmen, der sich deswegen bei den jül.-berg. Kammerräten beschwerte. Diese gaben dem Schultheißen zu Jülich den Befehl, von Hetzingen unter Androhung einer Strafe von 100 Goldgulden zu zwingen, das Holz herauszugeben.
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Streit wegen der Erbauung einer Kupfermühle auf dem Eschweiler Busch im Hasselt. Die Appellaten hatten an der Inde oberhalb einer zur Hälfte dem Appellanten und zur anderen Hälfte dem Grafen von Schwarzenberg gehörenden Zwang- und Spannmühle eine Kupfermühle errichtet, in der Umgebung Land aufgekauft und dort Holz geschlagen. Von Hetzingen ließ darauf Holz des Beklagten wegnehmen, der sich deswegen bei den jül.-berg. Kammerräten beschwerte. Diese gaben dem Schultheißen zu Jülich den Befehl, von Hetzingen unter Androhung einer Strafe von 100 Goldgulden zu zwingen, das Holz herauszugeben.
AA 0627, 2565 - H 1207/3939
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1617 - 1622 (1614 - 1621)
Enthaeltvermerke: Kläger: Adolf von Hetzingen zu Eschweiler und Konsorten: Margret von der Ehren, Witwe des Emmerich von Hetzingen, (Bekl.) Beklagter: Abraham Kalckbrenner, Aachen, und Konsorten: Jakob Ortmann, Kupfermeister, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Kremer 1617 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christian Schröder 1617 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Fürstl. jül.-berg. Rechenkammer 1614 - 2. RKG 1617 - 1622 (1614 - 1621) Beschreibung: 2 Bde., gebunden; Bd. I: 2 cm, 50 Bl.; Q 1 - 16 außer Q 11; Bd. II: 2,5 cm, 118 Bl.; Q 11 (Vorakten). Vgl. RKG 2567 (H 1209/3941). Lit.: E. Pauels, Abraham Kalckbrenner, in: Beitr. zur Geschichte von Eschweiler und Umgegend, [Bd. I, o. O. u. J.] S. 17ff. Herbert von Asten, Die religiöse Spaltung in der Reichsstadt Aachen, in: ZAGV 68 (1956) S. 118, 132.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:21 MESZ