Streit wegen der Erbauung einer Kupfermühle auf dem Eschweiler Busch im Hasselt. Die Appellaten hatten an der Inde oberhalb einer zur Hälfte dem Appellanten und zur anderen Hälfte dem Grafen von Schwarzenberg gehörenden Zwang- und Spannmühle eine Kupfermühle errichtet, in der Umgebung Land aufgekauft und dort Holz geschlagen. Von Hetzingen ließ darauf Holz des Beklagten wegnehmen, der sich deswegen bei den jül.-berg. Kammerräten beschwerte. Diese gaben dem Schultheißen zu Jülich den Befehl, von Hetzingen unter Androhung einer Strafe von 100 Goldgulden zu zwingen, das Holz herauszugeben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner