1660 Sept. 18 (Gregorianischen Calenders), fürstlich ellwangisches Schloss Wasseralfingen Johann Balthasar Enßlin, kaiserlich öffentlicher Notar, Stadtschreiber der Reichsstadt Aalen, beurkundet: Vor ihm und gen. Zeugen sowie vor Elisabetha Freifrau von Taxis geb. Freiin von Rechberg von Hohenrechberg, ihrem Gemahl Franz Werner Freiherr von Taxis, Herr auf Wäschenbeuren, Kämmerer Erzherzog Ferdinand Karls zu Österreich, Regent und Rat der Oberösterreichischen Lande, und ihrem erbetenen Beistand Ludwig Pleikhart von Freyberg, Freiherr zu Justingen und Öpfingen, brachte Johann Ernst von Rechberg, Freiherr von Hohenrechberg, Herr auf Rechberghausen und Waldstetten, ellwangischer Rat und Oberamtmann auf Wasseralfingen, für sich und namens seines Bruders Johann Wolf von Rechberg, Freiherr von Hohenrechberg, vor, ihre anwesende Schwester, die gen. Elisabetha Freifrau von Taxis, werde sich erinnern, dass sie nach Herkommen, Gebrauch und Gewohnheit im Land zu Schwaben und auf Grund ihres Heiratsvertrags einen Erbverzicht zu leisten habe, wozu der heutige Tag bestimmt worden sei. Elisabetha Freifrau von Taxis erklärte hierauf durch ihren Beistand die Bereitschaft zum Erbverzicht und ließ dem Notar einen wörtlich inserierten, auf den 18. Sept. 1660 datierten, durch ihre Unterschrift und ihre Petschaft bekräftigten Zettel übergeben, durch den sie ihren Willen zu Folgendem zum Ausdruck brachte: 1) Leistung des anläßlich ihrer Verlobung am 27. Juli 1660 im dritten Punkt des Heiratspakts [s. U 222] beschlossenen Verzichts auf das väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe zugunsten der gen. Brüder und ihrer männlichen Erben in absteigender Linie mit Zustimmung ihres Gemahls, 2) Übergabe der ihr durch den +Vater Albrecht Ernst von Rechberg zu Hohenrechberg hinterlassenen Güter und Gefälle mit allen Rechten und Zugehörden unter Verzicht auf alle Rechtsmittel, 3) Bekräftigung durch einen Eid, 4) Vorbehalt des Wiedereintritts in das Erbe für den Fall des Todes der Brüder ohne eheliche Erben in absteigender Linie des Mannesstamms unter Berücksichtigung des empfangenen Heiratsgutes. - Nach Verlesung dieses Zettels und der üblichen Befragung durch den Notar und nach nochmaliger Beratung mit ihrem Gemahl ließ Elisabetha von Taxis durch ihren Beistand erklären, sie sei über die Verzichtleistung ausreichend informiert, wolle den Verzicht freiwillig leisten und darauf schwören. Elisabetha bekräftigte hierauf den Verzicht durch Eidesleistung in der für Frauen üblichen Form. Die gen. Brüder von Rechberg akzeptierten diesen Verzicht und beide, insbesondere Johann Ernst Freiherr von Rechberg, baten den Notar, hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszustellen, dankten ihrer Schwester und versicherten sie weiterhin ihrer brüderlichen Liebe, Ehre und Treue. {?} 1) Johann Isidor Wanner von Niederalfingen, rechbergscher Skribent zu Wasseralfingen, 2) Johann Rheinisch von Schönberg [im Stubaital] (auß Tyrol ohnferrn Insprugg), taxischer Kammerdiener Siegler: 1) Elisabetha Freiin von Taxis, 2) Franz Werner, Freiherr von Taxis, Herr zu Wäschenbeuren, 3) der A. Ausf. Pap.-Libell, 8 Bll. mit Perg.-Umschlag und roter Heft- und Siegelschnur - 2 Petschaften, 1 Pap.-Sg. und Notariatssignet des A. - U.: 1) Elisabetha Freiin von Taxis, 2) Franz Werner Freiherr von Taxis, 3) der A. - Außentitel Altsignatur(en): V. 86; - Nro. 3; - 21; - III C 3/2