Die Herzöge Wilhelm und Ludwig in Bayern beurkunden den Entscheid ihres Landhofmeisters und ihrer Räte in der Irrung zwischen Jörg von Weychs und zwei seiner Hintersassen sowie des Dorfs Pfaffenhofen im Gericht Aichach einerseits und des Wirts Balthein zu Zeidlpach andererseits, wonach der letztgenannte die Landstraße von seiner Herberge bis zum Dorf Pfaffenhofen besorgen soll, während im Dorf und dessen Banne der Dorfgemeinde die Unterhaltung der Landstraße obliegt; S: Herzöge Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.] von Bayern (gemeinsames Sekretsiegel)