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7/12,1 [Nr. 7]: Senatsbeschluss zur Ergänzung der Buchbinder-Ordnung.
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UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 9. Buchbinder (1575-1810) >> Buchbinder, Fasz. I: Nr. 1-48
1678
Enthält: Bl. 141-147: Decretum Senatus, 5.3.1678: Ergänzung der Buchdrucker-Ordnung: 1.) Beim Meisterstück legt der neue Meister nur 2 fl. in die Lade, das Trinken während der Ausfertigung und die statutenwidrige Mahlzeit nachher werden abgeschafft (a. Rd.: auf 1/2 fl. pro Person eingeschränkt).; 2.) Verbote an die neuen Meister, Gesellen und Lehrlinge zu halten, sind statutenwidrig und werden kassiert. 3./4.) Die Beschauung eines Meisterstücks und die Rechnungsabhör sind vorher dem Rektor anzumelden, der jemand dazu abordnen wird.; 5.) Die Handwerksväter werden von Rektor und Regenten gewählt.; 6.) Ein Meister darf nur 2 Personen, ob Lehrlinge oder Gesellen, halten.; 7.) Auch Meistersöhne haben nach 4 Jahren ein Meisterstück zu machen, doch kann ihnen etwas darum nachgelassen werden.; 8.) (Nachtrag a. Rd.) Als Meisterstück tritt an Stelle der selten gewordenen Topographie des Seb. Münster jetzt ein Tomus von (Martin) Zeillers Topographie (Frankfurt, Merian); alle 20 Jahre wird ein neues Werk bestimmt; Im Prozess des Christoph Albich gegen die Meister des Handwerks (Vgl. Nr. 58 Neusch.) wird erkannt: Albich ist Meister und darf ein halbes Jahr lang keinen Lehrling, wohl aber Gesellen ahlten. Reinschrift, ergänzt v.d. Hd. d. Univ. Sekr. Johann Adam Kurrer, s.d.; Bl. 148-149: Früherer E. v.d. Hd. Kurrers, korr., ohne das Urteil
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.