Adam Schnyder von Jesingen, wegen Teilnahme am Bauernaufruhr flüchtig gewesen, auf Fürbitte jedoch begnadigt und als Untertan wieder aufgenommen, gelobt, sich künftig als frommer, gehorsamer und treuer Untertan zu erweisen, jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen und stets der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuhängen. Außerdem verspricht er, alle Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte künftig zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben und keine andere Waffe zu tragen als ein Brotmesser. Er stellt ferner 8 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 50 fl bar zu bezahlen. Bürgen: seine Schwäger und Vettern Hans Wilhalm, Ludwig Müller, Martin und Wilhalm Starckh, Zeyr Beckh und Hans Kabel, alle von Jesingen, Hans Hackh von Lindorf [Kreis Nürtingen] und Hans Mayer, B. zu Kirchheim u.T.