König Arnulf bestätigt die Wiederwahl des zum Erzbischof von Mainz erhobenen Abts Hatto, erneuert dem Kloster Reichenau die von seinen Vorgängern verliehenen Wahl-, Immunitäts- und Schutzprivilegien und verleiht im die Gerichtsbarkeit im Unterseegau und die dortigen Fiskaleinkünfte

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...