Franz Joseph Schenk Graf zu Castell-Dischingen, Graf zu Schelklingen und Berg, Herr zu Oberdischingen, Bach, Wernau, Gutenstein, Waal, Hausen und Stetten am kalten Markt, königlich württembergischer Geheimer Rat und Kämmerer.., fürstlich eichstättischer Erbmarschall, bekundet: Fürst Anton Alois, souverainer Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen, hat den Aussteller und seine männlichen Leibeserben auf seine Bitten hin mit dem im Oberamt Sigmaringen gelegenen Dorf Ablach, welches er beim Tod seines Vaters Franz geerbt und welches Lehen des Fürsten ist, und den damit verbundenen Rechten, Realitäten und Nutzungen als Mannlehen verliehen. Der Aussteller verspricht, den Lehensgesetzen zu folgen. Durch besondere Gnade wurde auch der Bruder des Ausstellers, Graf Kasimir Schenk von Waal, mit dem Dorf Ablach belehnt. Falls der Aussteller ohne männliche Leibeserben stirbt, geht das Lehen auf den Bruder und dessen männliche Erben über. Das Lehen darf laut Dispensationsdekret von 1824 Dezember 10 von einem Stellvertreter des Ausstellers empfangen werden. Der Aussteller hat Willibald von Bannwart, Doktor der Rechte und Oberamtsaktuar zu Ostrach, zum bevollmächtigten Stellvertreter ernannt, von dem in Gegenwart des versammelten Hofgerichts der Lehnseid geschworen und der Lehnsbrief in Empfang genommen wurde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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