Rudolfus, Abt, und der Konvent des Zisterzienserklosters zu Bronnbach (Würzb. Diöz.) regeln die Pfarrverhältnisse zu Wertheim, nachdem Johannes comes in Wertheim mit päpstlicher Bestätigung die Pfarrkirche zu Reicholzheim oder Wertheim mit ihren Tochterkirchen dem Kloster inkorporiert hat, um sie nach Abgang des Pfarrers Rudolf de Lewenstein in Besitz zu nehmen, für das Halten der Horen beabsichtigten sie 4 ihrer Mönche nach Wertheim zu setzen. Um aber das Nebeneinander von Kloster- und Weltgeistlichen zu vermeiden, beschließen sie im Einverständnis mit dem Grafen 4 Priesterpfründen an der Kirche der Stadt Wertheim zu errichten und sie mit folgenden Gütern und Zehnten zu dotieren: mit dem Weinzehnten zu Wertheim, 6 Fuder, und dem Fruchtzehnten, 16 Malter Korn, 6 Maltern Hafer und 1 Malter Weizen; den Zehnten zu Dertingen, 3 Fuder Wein, 24 Malter Korn, 20 Malter Hafer und 2 Malter Weizen; dem Zehnten zu Urphar, 5 Malter Korn und 5 Malter Hafer; dem Zehnten zu Vockenrot und Ödengesäß, 15 Malter Korn und 11 Malter Hafer; dem Zehnten zu Dietenhan, Kembach, Bestenheid und Grünenwört, 31 Krüge Wein, 3 1/2 Malter Korn und 3 1/2 Malter Hafer. Das Kloster stiftet dazu 12 Malter Korn von seinem Zehnten zu Sachsenhausen. Das Recht der Präsentation des ständigen Vikars, der 4 neuen Pfründen, der bereits bestehenden Altarpfründen, sowie der Filialkirchen Reicholzheim, Waldenhausen, Sachsenhausen, Dertingen und Urphar (Richelsheim, Waltenhus[en], Sachsenhus[en], Terding[en], Urfar) steht dem Grafen Johannes und seinen Erben zu. Auf seine aus der Inkorporation ableitbaren Rechte auf die Präsentationen verzichtet das Kloster.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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