Anstet Flick, gebürtig aus Simmozheim [Kr. Calw], und Jakob Schlicht, gebürtig aus Döffingen [Kr. Böblingen], beide zu Leonberg gef., weil sie einem betagten Mann aus Renningen bei einem Zank 11 Stichwunden beigebracht und ihn dadurch "uff den tod" verwundet hatten, jedoch auf Fürbitten, auch in Anbetracht der Genesung des Verwundeten begnadigt und freigelassen, geloben, sich weder mit Leib noch Gut aus Württemberg zu entfernen, bei einem an sie gestellten Rechtsanspruch vor Gericht zu erscheinen, ihre Gefängnisatzung und andere Unkosten zu bezahlen, sich auch auf Mahnung wiederum zu stellen und schwören U.