Wir werden immer dicker - Was bringt die Lebensmittelampel?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080025/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
5. Juni 2008
Rot, Gelb oder Grün? Die Lebensmittelampel soll schon bald dem Verbraucher signalisieren, ob ein Müsli oder Schokoriegel viel oder wenig Fett, Zucker oder Salz enthält. Das wünschen sich jedenfalls die meisten Verbraucher und die Verbraucherschützer. Eine klare Kennzeichnung wäre auch dringend nötig, denn 66% der deutschen Männer und 51% der Frauen sind zu dick. Höchste Zeit also, dass man schon am Supermarktregal schnell und einfach erkennt, was macht dick und was nicht. Doch einfach kann auch ganz schön kompliziert sein. Die Lebensmittelindustrie wehrt sich gegen eine solche Kennzeichnung. Sie befürchtet Umsatzeinbußen, zudem sei die Ampel irreführend. Aber wie lange darf uns die Lebensmittelindustrie noch an der Nase rumführen?
Zur Sache Baden-Württemberg zeigt die raffinierten Tricks bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Clemens Bratzler ist vor Ort in Mannheim und testet das Ernährungsbewusstsein von Verbrauchern und spricht mit einem Vertreter der Lebensmittelindustrie über das Verwirrspiel bei der Kennzeichnung.
Studio-Gespräch mit Peter Loosen, Vertreter des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
Zur Sache Baden-Württemberg zeigt die raffinierten Tricks bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Clemens Bratzler ist vor Ort in Mannheim und testet das Ernährungsbewusstsein von Verbrauchern und spricht mit einem Vertreter der Lebensmittelindustrie über das Verwirrspiel bei der Kennzeichnung.
Studio-Gespräch mit Peter Loosen, Vertreter des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde
0:10:20; 0'10
Audio-Visuelle Medien
Mannheim MA
Ernährung
Lebensmittel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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