(Domkapitel zu Halberstadt)
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U 5, XVII f Nr. 68 (Benutzungsort: Magdeburg)
U 5 (Benutzungsort: Magdeburg) Hochstift Halberstadt
Hochstift Halberstadt >> XVII Vikarien, Choralen, Kommissarien, Testamente und Memorien >> XVIIf Testamente, Memorien
1432 Okt 9
Urkunden
Inhalt: Das Domkapitel (Probst Friedrich, Dekan Friedrich) bestätigt die Bestimmungen der Testamentarien des Vikars Matthäus Wynneken (Kanoniker U. L. Frauen Reimar Osmanding, Domvikar Bernhard Bernhardi, Vikar U. L. Frauen Statius Sparemberg, Rector der Capelle in Orsleben Johann Schröder und Margarethe des Werner Wynneken Witwe). Zu seiner Memorie um Matthiae sollen im Dom 3 Ferding zur Verteilung kommen, wozu die Zinsen von 22 Mark Kapital an dem Hofe des Domherrn Friedrich von Hoym hinter der Schule wiederkäuflich gekauft sind. Außerdem wird seine und seines Bruders Werner Memorie zu S. Bonifatii mit 3 Ferding gehalten, die der Rat von Derenburg von 12 Mark Kapital zahlt. Eine Spende wird nach der Sitte der Kirche den Armen an seinem Anniversarium gegeben, die Memorie seines Bruders Werner im Dom mit ½ Mark um Jacobi, die Memorie seiner Eltern sowie die der Bischöfe Rudolf von Anhalt und Heinrich von Werberge mit 26 ½ Schilling gehalten, 1 Mark zur Feier des Festes Cosmae et Damiani gegeben und ein Wachslicht geliefert, das während der Messe vor der h. Jungfrau in der Kapelle hinter dem Chor brennen soll. Die Nonnen Kunneke Soffeken zu S. Nicolai und Kunneke Smides zu S. Jacobi erhalten jährlich 1 Ferding. Hierfür sind 18 Rh. fl. vom Domkapitel in Magdeburg für 350 Mark verschrieben. Die Zinsen von 48 Mark außerdem haben auf Lebenszeit Werners Töchter Metteke im Kloster S. Jacobi, Kunneke und Margarethe, und Matthäus Wynneken II. Nach ihrem Tod wird davon eine Spende gegeben. 10 Mark endlich sind bei Ludolf von Marenholz in Rodersdorf angelegt, von deren Zinsen (½ Mark) die Memorie des Vikars Johann Leyneman um Laurentii begangen wird. Das Testament bleibt in Verwahrung der Vikare, die die Totenmesse am Altar S. Crucis zu halten haben.
Beglaubigungen: Siegel
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3514
Beglaubigungen: Siegel
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3514
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:30 MESZ
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