Kundschaft, dass Diebold Müller (Depollt Mueller) zum heutigen Tag vor dem Landschreiber zu Neustadt, Peter Romhart, alle Rechte, die ihm für 28 Jahre lang an der Fronmühle zu Haßloch verschrieben worden waren, an Heinrich [Schneider] von Geinsheim (Gienßheym) und seine Erben verkauft hat. Heinrich soll die Mühle gemäß der Verleihung Kurfürst Philipps von der Pfalz für die noch ausstehende Jahrzahl innehaben und gebrauchen. Der Verkauf ist um 113 Gulden geschehen, wobei der Käufer Heinrich und seine Erben dem Diebold und seinen Erben 20 Gulden zum nächsten St. Georgstag [23.04.] und weitere 10 Gulden auf Diebolds Bescheid, sodann weiter jährlich 20 Gulden zu Martini [11.11.] bis zum Jahr 1489, zuletzt zum Abschluss 23 Gulden geben sollen. Zur Sicherheit soll der Käufer Bürgen im Dorf Geinsheim stellen. Bei Versäumnis der Zahlung zu einem Ziel, spätestens 14 Tage danach, mag Diebold die Bürgen zur Leistung mahnen. Bei dieser Vereinbarung anwesend waren Engelhard Schlipf (Slipf), Ausvogt zu Neustadt, Jörg Cuntzmann (Cuntzman) und Hans Schenk (Schenck), beide Vogt zu Haßloch (beide faut zu Haßlach), Niklas Jakob (Jacob) und Heinrich Spannagel, beide Müllermeister von Germersheim. Beiden Parteien erhalten eine gleichlautende Ausfertigung als Chirograph.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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