Johann Wilhelm von Schwendi vergleicht sich mit seiner Stiefmutter Eleonore von Limpurg, verwitwete von Schwendi, wegen ihres Heiratsgut u.dgl. dahin, dass er - da die Verpfändung der Schwendischen Pfandherrschaft Burkheim nicht die Ratifikation Erzherzog Ferdinands findet, dahin, dass er ihr 7000 Gulden und weitere 1000 Gulden wegen des besseren Einkommens der Herrschaft bar übergibt, erstliche 3000 Gulden mit 150 Gulden Rente verzinst; außerdem erhält sie das ihr von ihm am 3. Juni 1583 verschriebenen Leibgeding von 4000 Gulden weiter. Alle Farnis und Silbergeschirr des Schlosses Burkheim und des Hauses in Straßburg verbleibt ihm.