Wildhans und Alexander von Neuneck zu Glatt, Brüder, deren Vater Hans Kaspar und deren Brüder Rudolf und Hans Heinrich, beide Domherren, gestorben sind und ihnen eine große Schuldenlast auf dem Gut Glatt hinterlassen haben, haben an Hans Ulrich und Hans Kaspar von der Braittenlandenberg zu Hörderen (Vater und Sohn) in Abschlag ihrer Schuldforderung den Verkauf ihres großen und kleinen Zehnten zu Betra versprochen. Dieser Zehnt ist Lehen des Grafen Karl Ludwig Ernst zu Sulz, Landgraf zu Klettgau, kaiserlichen Rats, Kammerers und Erbhofrichters des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil. Der Verkauf kann nur auf Ratifikation des Lehnsherrn erfolgen. Die Aussteller bevollmächtigen die von Braittenlandenberg, den Grafen von Sulz um Ratifikation und Belehnung zu bitten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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