A Rep. 001-03 Magistrat der Stadt Berlin, Hauptwahlamt (Bestand)
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A Rep. 001-03
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.3 Magistrat der Stadt Berlin 1809-1945
1845 - 1937
Vorwort: A Rep. 001-03 Magistrat der Stadt Berlin, Wahlbüro
1. Behördengeschichte
Mit der Verabschiedung der Städteordnung 1808 wurde der Magistrat 1809 aufgefordert, deren Einführung in Berlin vorzubereiten und im April des Jahres die Stadtverordneten der 102 Wahlbezirke in den Kirchen wählen zu lassen. Als Wahlkommissare fungierten die Magistratsmitglieder und fast alle Richter des Stadtgerichts. Mit der Einführung der neuen Stadtverfassung und der preußischen Gemeindeordnung 1850 wurden die Wahlen der Stadtverordneten neu geordnet, so wählten nur 5% der Einwohnerschaft alle 6 Jahre die Stadtverordneten.
Mit dem Gesetz vom 25. Mai 1873 wurde die Aufstellung der Gemeindewählerlisten neu geregelt. Das Wahlbüro wurde am 12. Juli 1873 eingerichtet.
Nach der Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin im Jahre 1920 wurde das bestehende Wahlbüro dezentralisiert. Bei der Zentralverwaltung wurde ein Hauptwahlamt dem Oberbürgermeister beigeordnet; bei den Bezirksverwaltungen entstanden Bezirkswahlämter. Die Aufgaben des Hauptwahlamtes bestanden in der einheitlichen Regelung der Wahlen auf kommunaler wie auf staatlicher Ebene, der Beschaffung von Vordrucken, der Hauptzusammenstellung der Wahlergebnisse und der Wahlkostenprüfung, soweit diese vom Staat zu erstatten waren. Den Bezirkswahlämtern wurde die Durchführung der örtlichen Angelegenheiten, soweit diese nicht vom Hauptwahlamt übernommen wurden, übertragen. Das Arbeitsgebiet des Hauptwahlamtes und der Bezirkswahlämter umfaßte alle Wahlangelegenheiten, auch diejenigen, die der Stadt zur Durchführung von den Reichs- und Staatsbehörden überwiesen wurden. Dazu gehörten die Führung der allgemeinen Wählerliste, die Organisation, Durchführung und einheitliche Regelung der Wahlen des Reichspräsidenten, der Mitglieder des Reichstages und des preußischen Landtages, der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Bezirksversammlung, sowie die Mitglieder der Landwirtschaftskammer. Auch wurden die Wahl der Beisitzer des Gewerbegerichts und des Kaufmannsgerichts organisiert. Ebenso wurden durch die Wahlämter die Eintragungsverfahren über Volksbegehren und die Abstimmungen über die Volksentscheide geregelt und durchgeführt. Die Führung der Schöffen- und Geschworenenlisten oblag ebenfalls dem Hauptwahlamt.
Der Bestand wurde 1941 in die Obhut des Stadtarchivs gegeben und während des Zweiten Weltkrieges nach Polen sowie in die Westprignitz verlagert. Aus Polen gelangten die Akten 1962 an das Stadtarchiv zurück.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand enthält Akten zur Leitung, zum Personaleinsatz, zur allgemeinen Verwaltung des Hauptwahlamtes und zur Organisation von Wahlen.
Zu den Reichstagswahlen, Reichspräsidentenwahlen Wahlen zum Preußischen Landtag, Abgeordnetenhaus und Herrenhaus sind Akten vorhanden. Vorrangig sind Unterlagen zu den allgemeinen Bestimmungen, die Einteilung der Wahlbezirke, Wählerlisten, Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Bezirksversammlungen überliefert.
Ebenfalls sind im Bestand sowohl die Wahlen zur Landwirtschaftskammer, zum Kaufmannsgericht und Gewerbegericht als auch die Wahlen zur Angestelltenversicherung dokumentiert.
Zu den durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheiden sind einige Akten über die Volksbegehren „Enteignung des Fürstenvermögens“, „Panzerkreuzerverbot“ und „Freiheitsgesetz“ vorhanden. Die Überlieferung der Schöffen- und Geschworenenlisten rundet den Bestand ab.
Der Bestand beinhaltet 529 Akten (15,75 lfm) mit einer Laufzeit von 1845 – 1937 und ist über die Findmittel: Datenbank und Findbuch zugänglich.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung zu Berlin
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
4. Literatur
Reichhardt, Hans J.: Wahlen in Berlin 1809 bis 1967, in: Berliner Forum Heft 7/70.- Erster Verwaltungsbericht der neuen Stadtgemeinde Berlin 1920-1924, Heft 1 (Hrsg. Statistisches Amt der Stadt Berlin).
Juli 2005 Kerstin Bötticher
1. Behördengeschichte
Mit der Verabschiedung der Städteordnung 1808 wurde der Magistrat 1809 aufgefordert, deren Einführung in Berlin vorzubereiten und im April des Jahres die Stadtverordneten der 102 Wahlbezirke in den Kirchen wählen zu lassen. Als Wahlkommissare fungierten die Magistratsmitglieder und fast alle Richter des Stadtgerichts. Mit der Einführung der neuen Stadtverfassung und der preußischen Gemeindeordnung 1850 wurden die Wahlen der Stadtverordneten neu geordnet, so wählten nur 5% der Einwohnerschaft alle 6 Jahre die Stadtverordneten.
Mit dem Gesetz vom 25. Mai 1873 wurde die Aufstellung der Gemeindewählerlisten neu geregelt. Das Wahlbüro wurde am 12. Juli 1873 eingerichtet.
Nach der Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin im Jahre 1920 wurde das bestehende Wahlbüro dezentralisiert. Bei der Zentralverwaltung wurde ein Hauptwahlamt dem Oberbürgermeister beigeordnet; bei den Bezirksverwaltungen entstanden Bezirkswahlämter. Die Aufgaben des Hauptwahlamtes bestanden in der einheitlichen Regelung der Wahlen auf kommunaler wie auf staatlicher Ebene, der Beschaffung von Vordrucken, der Hauptzusammenstellung der Wahlergebnisse und der Wahlkostenprüfung, soweit diese vom Staat zu erstatten waren. Den Bezirkswahlämtern wurde die Durchführung der örtlichen Angelegenheiten, soweit diese nicht vom Hauptwahlamt übernommen wurden, übertragen. Das Arbeitsgebiet des Hauptwahlamtes und der Bezirkswahlämter umfaßte alle Wahlangelegenheiten, auch diejenigen, die der Stadt zur Durchführung von den Reichs- und Staatsbehörden überwiesen wurden. Dazu gehörten die Führung der allgemeinen Wählerliste, die Organisation, Durchführung und einheitliche Regelung der Wahlen des Reichspräsidenten, der Mitglieder des Reichstages und des preußischen Landtages, der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Bezirksversammlung, sowie die Mitglieder der Landwirtschaftskammer. Auch wurden die Wahl der Beisitzer des Gewerbegerichts und des Kaufmannsgerichts organisiert. Ebenso wurden durch die Wahlämter die Eintragungsverfahren über Volksbegehren und die Abstimmungen über die Volksentscheide geregelt und durchgeführt. Die Führung der Schöffen- und Geschworenenlisten oblag ebenfalls dem Hauptwahlamt.
Der Bestand wurde 1941 in die Obhut des Stadtarchivs gegeben und während des Zweiten Weltkrieges nach Polen sowie in die Westprignitz verlagert. Aus Polen gelangten die Akten 1962 an das Stadtarchiv zurück.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand enthält Akten zur Leitung, zum Personaleinsatz, zur allgemeinen Verwaltung des Hauptwahlamtes und zur Organisation von Wahlen.
Zu den Reichstagswahlen, Reichspräsidentenwahlen Wahlen zum Preußischen Landtag, Abgeordnetenhaus und Herrenhaus sind Akten vorhanden. Vorrangig sind Unterlagen zu den allgemeinen Bestimmungen, die Einteilung der Wahlbezirke, Wählerlisten, Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Bezirksversammlungen überliefert.
Ebenfalls sind im Bestand sowohl die Wahlen zur Landwirtschaftskammer, zum Kaufmannsgericht und Gewerbegericht als auch die Wahlen zur Angestelltenversicherung dokumentiert.
Zu den durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheiden sind einige Akten über die Volksbegehren „Enteignung des Fürstenvermögens“, „Panzerkreuzerverbot“ und „Freiheitsgesetz“ vorhanden. Die Überlieferung der Schöffen- und Geschworenenlisten rundet den Bestand ab.
Der Bestand beinhaltet 529 Akten (15,75 lfm) mit einer Laufzeit von 1845 – 1937 und ist über die Findmittel: Datenbank und Findbuch zugänglich.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung zu Berlin
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
4. Literatur
Reichhardt, Hans J.: Wahlen in Berlin 1809 bis 1967, in: Berliner Forum Heft 7/70.- Erster Verwaltungsbericht der neuen Stadtgemeinde Berlin 1920-1924, Heft 1 (Hrsg. Statistisches Amt der Stadt Berlin).
Juli 2005 Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
Zugangsbestimmungen: Einige Akten sind aufgrund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es gesonderter Zustimmung des Landesarchivs.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ