Nachdem die Ehe der Anna von Alt Krickenbeck gen. Dükker mit Adolfvon Waldoes kinderlos geblieben war, hatte deren Familie gegen die Nachfahren ihres Mannes aus 2. Ehe auf Rückfall von Morgengabe (1000 Tlr.) und einer Erbabfindung von 1500 Tlr. geklagt. Die Vorinstanzen hatten den Anspruch auf Rückzahlung der 1500 Tlr. bestätigt. Die Appellanten wenden dagegen inhaltlich ein, der nicht im Ehevertrag, sondern nur in dem gerichtlich nie in verwertbarer Form vorgelegten Erbteilungsvertrag vorbehaltene Rückfall (revolutio) des Geldes bei Kinderlosigkeit habe sich auf beide Ehepartner, nicht allein auf diese Ehe bezogen, der Mann aber habe in 2. Ehe Kinder gehabt. Auch habe Anna ihren gesamten Besitz ihrem Mann vermacht. Vor allem aber wenden sich die Appellanten gegen das Urteil, da es ohne Berücksichtigung ihrer Einwände gegen die Appellaten gefällt worden sei, die nicht im Reich ansässig und begütert seien und sich nicht hinreichend als berechtigt, das Verfahren fortzuführen, qualifiziert hätten (exceptio satisdotalis ac qualificatione). Der appellatische Prokurator bezog sich in einem mündlichen Antrag, da in der gegnerischen Klageschrift nichts Erhebliches oder Neues vorgebracht werde, allein auf die Acta priora.
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Nachdem die Ehe der Anna von Alt Krickenbeck gen. Dükker mit Adolfvon Waldoes kinderlos geblieben war, hatte deren Familie gegen die Nachfahren ihres Mannes aus 2. Ehe auf Rückfall von Morgengabe (1000 Tlr.) und einer Erbabfindung von 1500 Tlr. geklagt. Die Vorinstanzen hatten den Anspruch auf Rückzahlung der 1500 Tlr. bestätigt. Die Appellanten wenden dagegen inhaltlich ein, der nicht im Ehevertrag, sondern nur in dem gerichtlich nie in verwertbarer Form vorgelegten Erbteilungsvertrag vorbehaltene Rückfall (revolutio) des Geldes bei Kinderlosigkeit habe sich auf beide Ehepartner, nicht allein auf diese Ehe bezogen, der Mann aber habe in 2. Ehe Kinder gehabt. Auch habe Anna ihren gesamten Besitz ihrem Mann vermacht. Vor allem aber wenden sich die Appellanten gegen das Urteil, da es ohne Berücksichtigung ihrer Einwände gegen die Appellaten gefällt worden sei, die nicht im Reich ansässig und begütert seien und sich nicht hinreichend als berechtigt, das Verfahren fortzuführen, qualifiziert hätten (exceptio satisdotalis ac qualificatione). Der appellatische Prokurator bezog sich in einem mündlichen Antrag, da in der gegnerischen Klageschrift nichts Erhebliches oder Neues vorgebracht werde, allein auf die Acta priora.
AA 0627, 5214 - S 1396/5457
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1701 - 1703 (1617 - 1703)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben Steprath, nämlich Gerhard von Middachten; Franz Anton von Menthen als Vormund der minderjährigen Steprath, (Bekl.: Friedrich von Steprath, später: zu Breyell) Beklagter: Erben Dücker, die Ladung wird laut Botenrelation, da Johann Adolf de Bruyn nicht im Reich ansässig ist, der Tochter seiner Schwester, Anna Mechthild von Krickenbeck, verheiratete von Pampus, auf Haus Genrath, als Mitkonsortin zugestellt, die Vollmacht stellt Adolf de Bruyn aus, (Kl.: Johanna von der Horst, Witwe des Adolfvon Alt Krickenbeck gen. Dücker) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1701 - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Philipp Pulian 1701 - Subst.: Lic. Heinrich Schriels Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Landgericht Breyell (Breyll) (Vogt und Schöffen) mit Rat unparteiischer Rechtsgelehrter 1660 - 1675 - 2. Hauptgericht Jülich 1675 - 1682 - 3. Jül.-berg. Hofrat (verordnete Präsident und Räte) und Hofgerichtskommissare zu Düsseldorf 1682 - 1700 - 4. RKG 1701 - 1703 (1617 - 1703) Beweismittel: Acta priora mit Rationes decidendi (Q 10). Letzter Wille der Anna Dücker, auf dem Totenbett, 1621 (Q 8). Zusammenstellung für das Verfahren relevanter Aktenstücke, laut Schlußvermerk aus dem Niederdeutschen übertragen (Q 13), darin Ehevertrag zwischen Adolf von Waldoes und Anna von Alt Krickenbeck gen. Dücker, 1617 (Bd. 1 Bl. 33 - 34, 39 - 40); Erbteilung zwischen Adolf Dücker zu Loy und Johanna von der Horst, Eheleute, einer- und den Eheleuten Adolfvon Waldoes und Anna Dücker zu Loy andererseits über die Erbansprüche der letzteren an Haus Loy, 1620 (Bd. 1 Bl. 35 - 36); Protokolle von Zeugenverhören der Schöffen des Gerichtes Wetten (Niederamt Geldern (Gelre)), 1661 (Bd. 1 Bl. 37 - 38), 1668 (Bd 1. Bl. 44- 45). Beschreibung: 2 Bde., 10 cm; Bd. 1: 1,5 cm, 45 Bl., lose; Q 1 - 9, 11 - 13, es fehlt Q 1; Bd. 2: 8,5 cm, 513 Bl., geb.; Q 10.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:15 MESZ