Abt Dietrich, Prior und Konvent des Benediktinerklosters zu Maursmünster im Straßburger Bistum übergeben nach mehrmaliger Kapitelversammlung dem Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Erben ein Viertel an einem Fünftel an eineinhalb Vierteln an Burg und Stadt Maursmünster, den beiden Festen Groß- und Kleingeroldseck im Wasgau, in der Mark und aufgelisteten Dörfern sowie an Eckartsweiler mit aller Herrschaft und summarisch aufgelistetem Zugehör. Dabei werden auf Besitzverhältnisse und Besitzgeschichte unter Erwähnung von Dompropst Johann von Ochsenstein und dem Hochstift Straßburg eingangen. Der Pfalzgraf erhält die Öffnung zu Burg und Stadt Maursmünster und den beiden Festen Geroldseck, das er wie andere Gemeiner beschwören soll. Seine Erben sollen sich im Erbfall gleichermaßen dem Kloster verschreiben. Das Kloster darf ohne pfalzgräfliche Zustimmung niemand mehr in den Anteil einsetzen, doch soll Bischof Albrecht zu Straßburg bei seinem Viertel bleiben. Der Pfalzgraf soll dafür das Kloster schirmen. Den Amtleuten und weiteren genannten Amtsträgern wird befohlen, dem Pfalzgrafen zu huldigen und gehorsam zu sein. Sollte das Fünftel vom Kloster wieder abgelöst werden, soll der Pfalzgraf diesen Brief wieder dem Kloster übergeben und das Hauptgut der Lösung, Bargeld, ausstehende Zinsen, Kosten und Schäden fallen lassen, was das Kloster zum eigenen Nutzen anlegen soll. Als Dörfer werden genannt: Reutenburg (Rutenberg), Lochweiler (Wyler im Loch), Salental (Salental), Dimbstal (Dympstal), Hagen (Heygen), Dompeter (Dumpfietter), Singrist (Sincrist), Gottenhausen (Gottenhusen), Waldshofen (Waldeshouen) und Garburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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