Bei der Trennung der Kirche in Güntersleben von ihrer bisherigen Mutterkirche Veitshöchheim durch den inzwischen verstorbenen Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel], die mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan Hermann [von Rhode] als Patronatsherr der Pfarrkirche in Veitshöchheim und des dortigen Pfarrers Heinrich von Wipfeld erfolgte, war vereinbart worden, dass die Baumeister der Kirche in Güntersleben der Pfarrkirche in Veitshöchheim als Ersatz für die ihr durch die Trennung entgehenden Einkünfte 200 Pfund Heller bezahlen bzw. für sie Güter und Einkünfte in diesem Wert ankaufen sollten. Diese Summe erschien dann aber dem Pfarrer in Veitshöchheim und einigen anderen Leuten zu gering, weshalb sie versuchten, die Trennung zu verhindern. Um die dadurch entstandenen Spannungen zu beseitigen, haben die Baumeister der Kirche in Güntersleben Engelhard und Heinrich Brun versprochen, innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar, Güter und Einkünfte im Gesamtwert von 230 Pfund Heller für die Pfarrkirche in Veitshöchheim zu erwerben und dieser zu übergeben. Solange diese Güter und Einkünfte nicht angekauft sind, sollen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim einen festgelegten jährlichen Zins entrichten. Dafür stellen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager zunächst in Güntersleben und dann in Würzburg. Auf ihre Bitte siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. Zeugen: Albert Truchsess, Kanoniker im Stift Haug, Magister Michael [de Leone], Kanoniker im Stift Neumünster, der Prior des Klosters St. Stephan und die Mönche Konrad Zobel und Friedrich von Münster, der Magister Heinrich von Erfurt und viele andere. Datum 1345 feria secunda post diem beati Dyonisii martyris. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan