Jörg Hillenmaier, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er jüngst um Mitternacht mit Hilfe seines Knechts das Haus des Conlin Hebenstricker (Hub) gewaltsam aufgebrochen, "vom Leder gezogen" und um sich gehauen hatte, jedoch auf Fürsprache der Frau des Statthalters und der Stuttgarter Stiftsherren, auch von etwa 40 ehrsamen und tugendhaften Frauen von Stuttgart begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, keine Zeche zu besuchen, auch sein Haus zwischen 8 Uhr abends und Arbeitsbeginn oder Kirchgang nicht zu verlassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
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Jörg Hillenmaier, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er jüngst um Mitternacht mit Hilfe seines Knechts das Haus des Conlin Hebenstricker (Hub) gewaltsam aufgebrochen, "vom Leder gezogen" und um sich gehauen hatte, jedoch auf Fürsprache der Frau des Statthalters und der Stuttgarter Stiftsherren, auch von etwa 40 ehrsamen und tugendhaften Frauen von Stuttgart begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, keine Zeche zu besuchen, auch sein Haus zwischen 8 Uhr abends und Arbeitsbeginn oder Kirchgang nicht zu verlassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4292
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1522 Januar 23 (Do n. Sebastian)
Ausf., Perg.; 2 S.
Urkunden
Siegler: 1) Johannes Stickel 2) Heinrich Gabler, beide Richter zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4291
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4291
Hebenstricker, Conlin
Hillenmaier, Jörg
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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