Johann von Ottenstein für sich und seinen Bruder Erasmus bekennt sich zu dem eingerückten Lehensbrief des Grafen Johann zu Sayn von 1527 "uff sonnabent na dem sontage Vocem jucund." über seine Belehnung mit den Gütern, die Gyse von Gebhardshain (Gevertzhain) genannt von Graben von der Grafschaft Sayn zu Lehen hatte: Evertzgut in Gebhardshain und zugehörigen Gefällen in diesem Dorf, dem Hof zu Nauroth (Nuwenroede); Haus und Hofstatt "auf dem Graben" in Hachenburg; dem halben Hof "Gorsbach"; jährlich 4 Gulden Burglehen, angewiesen auf Hermann genannt Schugen, seinen Hofmann zu Niedermohl (zum Oele), oder, wenn dieser stirbt oder, wie es der Vogtleute Recht ist, sich entfernt, auf dessen Nachfolger; ferner 3 Gulden jährlich zu Herdorf; dem halben Hof zu "Dadenbach".
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Johann von Ottenstein für sich und seinen Bruder Erasmus bekennt sich zu dem eingerückten Lehensbrief des Grafen Johann zu Sayn von 1527 "uff sonnabent na dem sontage Vocem jucund." über seine Belehnung mit den Gütern, die Gyse von Gebhardshain (Gevertzhain) genannt von Graben von der Grafschaft Sayn zu Lehen hatte: Evertzgut in Gebhardshain und zugehörigen Gefällen in diesem Dorf, dem Hof zu Nauroth (Nuwenroede); Haus und Hofstatt "auf dem Graben" in Hachenburg; dem halben Hof "Gorsbach"; jährlich 4 Gulden Burglehen, angewiesen auf Hermann genannt Schugen, seinen Hofmann zu Niedermohl (zum Oele), oder, wenn dieser stirbt oder, wie es der Vogtleute Recht ist, sich entfernt, auf dessen Nachfolger; ferner 3 Gulden jährlich zu Herdorf; dem halben Hof zu "Dadenbach".
340, U 12732 a
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.3 1521-1530
1528 Juni 1
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ