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Heinrich von Hasel, Gerhards Sohn, und seine Ehefrau Gele
bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Heinrich [von
Hohenberg], Ab...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Gotes geburte druzehenhundert iar und dri und drizeg iar an dem andern dage nach des heilegen Cruces dage als ez erhaben wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich von Hasel, Gerhards Sohn, und seine Ehefrau Gele bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, erhalten haben. Siegelankündigung. Der Ritter Herting von Neukirchen [bei Hünfeld] (Nuwenkirchen), Amtmann in Haselstein, besiegelt die Urkunde wegen Siegelkarenz Heinrichs von Hasel und Geles von Hasel. Inserierte Urkunde von 1333 September 15: Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, verkauft dem Knappen Heinrich von Hasel, Gerhards Sohn, dessen Ehefrau Gele und ihren Erben für 80 Pfund Heller zum Nutzen des Klosters alle Einnahmen, die das Kloster aus dem Hof des genannten Gerhard von Hasel nebst Zubehör und an der Herbertsmühle gehabt hat, insbesondere Pfenniggeld, Schweinegeld, Notbede, (urten) und Bannwein, und verspricht, im Fall des Wiederkaufs den Genannten ein Burglehen in Haselstein zu verleihen: sie sollen zwei Pfund Heller im Amt Haselstein erhalten, oder 20 Pfund Heller Bargeld; dazu sollen sie 40 Pfund Heller Bargeld anlegen oder vier Pfund Heller [Rente?] Eigengut und erhalten dafür sechs Pfund Heller als Burglehen. Auch nach dem Wiederkauf bleiben Heinrichs Vater seine Rechte an dem Hof erhalten. Siegelankündigung des Abtes. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Herting von Neukirchen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 149rv
Vgl. Nr. 295.
In der Urkundentasche liegt ein Bruchstück einer Urkunde von 1415 Mai 9 ([M]° CCCC° XV an uns Hern uffarts tage).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.