Jacob Bach, Bürger zu Saulgau (Sulgen), als gemeiner Obmann zu Saulgau in der Stadt in der großen Ratsstube, gibt die Verhandlung und das Urteil in der Streitsache des Klosters zu Sießen (Suessen), Bistum Konstanz, gegen den Schlüpflin von Herbertingen bekannt. Beisitzer von Seiten des Klosters: Benntz Märk und Benntz Moll, beide Bürger zu Saulgau, von Seiten des Schlüpflin: Ytal Frank und Hans Mittelberg, beide Bürger zu Saulgau. Der Fürsprecher des Klosters, Bentz Flur d. J., klagt gegen Schlüpflin auf Herausgabe eines Gutes zu Herbertingen dem Dorf, das das Kloster Eigen sei und das Schlüpflin ohne Belehnung durch das Kloster innehabe. Schlüpflin und sein Fürsprecher Brun von Herbertingen geben zu, dass das Gut Eigen des Klosters sei, doch habe niemand eine Lehenschaft vom Beklagten gefordert, seit das Gut an ihn durch seine Ehefrau gekommen sei. Er habe den Zins aus dem Gut stets dem Bonger gegeben, der ihm das Gut verliehen habe. Die Beisitzer entscheiden zugunsten des Klosters.