Moritz Carl Theodor Maria Freiherr von der Horst, kurkölnischer Kammerherr, und Freifrau Sophia von der Horst, geborene Freifrau von Böselager, bezeugen, dass sie vom kurkölnischen Kammerherrn und Obristen Levin Franz Arnold von Etzbach und seiner Ehefrau Maria Barbara Luisa Theresia von Etzbach, geborene Freifrau von Brabeck, eine Anleihe in Höhe von 6.000 Caroli Gulden oder holländische Gulden aufgenommen haben, um diverse Schulden zu tilgen. Hierunter fallen zum Beispiel die Rückzahlung von 1.000 Reichstaler an den Hofrat Ernsthuis zu Münster, 1.200 Reichstaler an den Juden Salomon zu Ibbenbüren, 100 Reichstaler an die Witwe Ohlen zu Ibbenbüren, 300 Reichstaler an den Pastor Vosding zu Tecklenburg und 400 Reichstaler an das Tecklenburgische Landgericht. Die Eheleute von der Horst bestätigen den Erhalt des Geldes in bar (1142 Stück holländische Dukaten) und werden jährlich 4% Zinsen zahlen. Das Kapital kann beiderseitig innerhalb eines halben Jahres gekündigt werden. Als Pfand werden ihre jetzigen und zukünftigen Güter eingesetzt, vor allem die Häuser und Güter zu Cappeln und Huckelriede. Siegelankündigung des Ausstellers auf Haus Langen (24. Dezember 1753). Urschriftlich darunter bestätigt Ferdinand Ludwig Freiherr von der Horst, Domherr zu Münster, die Schulden und Zinsen seines Bruders zu übernehmen, falls Moritz kinderlos versterben sollte (Münster, 28. Dezember 1753)