Hans Röchlin, Rebmann, Bürger zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat für 31 lb 5 ß d Ravensburger Währung dem Eberhard von Herrlingen ("Hörnlingen"), Kaplan des Altars St. Peters auf der unteren Kanzel in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg, einen ablösbaren jährlichen Ewigzins von 30 ß d derselben Währung. Der Zins geht aus zwei Rebstücken im Kamrer zwischen den Stücken Thomas Feierabends ("Virabend") und Jos Schwends, ferner aus einem Rebstück an der Banneck an den Stücken Hans Wagners und Hans Eckolts. Die verpfändeten Liegenschaften sind eigen, doch geben die Rebstücke im Kamrer 8 d Zins und den vierten Eimer Wein an das Kloster Weißenau ("in die Wisenow"), ebenso zinst das Rebstück an der Banneck 2 d bzw. die Hälfte des Grundstücks den vierten Teil des Weins. Der Zins ist zu Martini in Ravensburg zu entrichten. Als zusätzliche Sicherheit verpfändet der Aussteller seinen Weingarten bei der Lachen, gelegen an den Weingärten Klaus Minners und Thomas Hübners, zu einem rechten Ursatz. Dieser Weingarten gibt 8 d Bodenzins. Er haftet mit dem Betrag, um den der Wert ein Kapital von 20 lb d übersteigt ("für was er besser ist"), das Konrad Küng d.Ä. zusteht.
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Hans Röchlin, Rebmann, Bürger zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat für 31 lb 5 ß d Ravensburger Währung dem Eberhard von Herrlingen ("Hörnlingen"), Kaplan des Altars St. Peters auf der unteren Kanzel in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg, einen ablösbaren jährlichen Ewigzins von 30 ß d derselben Währung. Der Zins geht aus zwei Rebstücken im Kamrer zwischen den Stücken Thomas Feierabends ("Virabend") und Jos Schwends, ferner aus einem Rebstück an der Banneck an den Stücken Hans Wagners und Hans Eckolts. Die verpfändeten Liegenschaften sind eigen, doch geben die Rebstücke im Kamrer 8 d Zins und den vierten Eimer Wein an das Kloster Weißenau ("in die Wisenow"), ebenso zinst das Rebstück an der Banneck 2 d bzw. die Hälfte des Grundstücks den vierten Teil des Weins. Der Zins ist zu Martini in Ravensburg zu entrichten. Als zusätzliche Sicherheit verpfändet der Aussteller seinen Weingarten bei der Lachen, gelegen an den Weingärten Klaus Minners und Thomas Hübners, zu einem rechten Ursatz. Dieser Weingarten gibt 8 d Bodenzins. Er haftet mit dem Betrag, um den der Wert ein Kapital von 20 lb d übersteigt ("für was er besser ist"), das Konrad Küng d.Ä. zusteht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 753
05149
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1482 Mai 10 (uf fritag vor sant Gangolfs tag im Mayen)
23,4 x 59,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Ravensburg
Aussteller: Hans Röchlin, Rebmann, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Eberhard von Herrlingen ("Hörnlingen"), Kaplan des Altars St. Peters auf der unteren Kanzel in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg
Siegler: Peter Schnitzer, Bürgermeister, Hans Hibschlin, Stadtammann in Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Aussteller: Hans Röchlin, Rebmann, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Eberhard von Herrlingen ("Hörnlingen"), Kaplan des Altars St. Peters auf der unteren Kanzel in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg
Siegler: Peter Schnitzer, Bürgermeister, Hans Hibschlin, Stadtammann in Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S.
Eckolt, Hans
Feierabend, Thomas
Herrlingen, Eberhard von; Kaplan
Hibschlin, Hans s. Hübschlin
Hübner, Thomas
Küng, Konrad d.Ä.
Minner, Klaus
Röchlin, Hans
Schnitzer, Peter; Bürgermeister
Schwend, Jos
Wagner, Hans
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Bürgermeister und Rat
Ravensburg RV; Bürgermeister
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Flurstücke
Ravensburg RV; Kapläne
Ravensburg RV; Pfarrkirche Unserer lieben Frau, Altarpfründen
Ravensburg RV; St. Peters-Altar
Ravensburg RV; Stadtammann
Ravensburg RV; Währung
Weißenau : Eschach, Ravensburg RV; Kloster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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