v. Rottenhof: Vol. V. actorum betr. das Absterben des Johann Christian Hieronymus v. Rottenhof und Bestellung der Vormundschaft über seinen Sohn Carl (Heinrich Chr. Friedrich), sodann betr. den Teilungsvergleich aller v. Rottenhof'schen Erben und Protest der Witwe, des Johann Christian Hieronymus v. Rottenhof, geb. Herdt, jetzt wiederverheiratete Moser [erste Frau des späteren Hessen-darmstädtschen Ministers Friedrich Karl v. Moser], schließlich betr. die Differenzen zwischen den Brüdern August v. Rottenhof, Oberamtmann zu Gießen, und Maximilian v. Rottenhof zu Wildungen
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v. Rottenhof: Vol. V. actorum betr. das Absterben des Johann Christian Hieronymus v. Rottenhof und Bestellung der Vormundschaft über seinen Sohn Carl (Heinrich Chr. Friedrich), sodann betr. den Teilungsvergleich aller v. Rottenhof'schen Erben und Protest der Witwe, des Johann Christian Hieronymus v. Rottenhof, geb. Herdt, jetzt wiederverheiratete Moser [erste Frau des späteren Hessen-darmstädtschen Ministers Friedrich Karl v. Moser], schließlich betr. die Differenzen zwischen den Brüdern August v. Rottenhof, Oberamtmann zu Gießen, und Maximilian v. Rottenhof zu Wildungen
F 1, 142/2
F 1 Mittelrheinische Reichsritterschaft
Mittelrheinische Reichsritterschaft >> 3 Angelegenheiten einzelner Familien
1732-1758
Enthält u.a.: a) 1751 Mai 27. August v. Rottenhof, Witwe Elisabeth Johanna Maria v. Lersner, geb. v. Rottenhof und Maximilian Wilhelm Friedrich v. Rottenhof zedieren dem Sohne Carl des verstorbenen Christian Hieronymus v. Rottenhof die von den Großeltern Heinrich Georg Philipp v. Fleischbein u. Frau Elisabeth Katharina ererbten Kirchenstühle in der Barfüßer- und der Katharinenkirche zu Frankfurt (Nr. 298)
Enthält u.a.: b) 1753 Januar 1. Obligation Landgraf Ludwigs VIII. v. Hessen-Darmstadt für Elisabeth Maria Johanna v. Lersner, geb. v. Rottenhof über 15.225 fl. (Anteil an der Restschuld von 60.900 fl., die er aus den durch seinen Vater Landgraf Ernst Ludwig 1732/36 bei David v. Rottenhof zu Frankfurt aufgenommenen 500.000 fl. den v. Rottenhof'schen Erben nach schuldig ist) (Nr. 350)
Enthält u.a.: c) 1753 März 5. Obligation Landgraf Ludwigs VIII. v. Hessen-Darmstadt für die Hofrätin v. Moser über 15.225 fl. - dabei Brief [Friedrich Karl v.] Mosers, 1753 Dezember 9 (zu Nr. 296; Nr. 301)
Enthält u.a.: d) 1754 August 20. Vollmacht des hessen-darmstädtischen Legationsrats Friedrich Karl v. Moser für den Notar J. Philipp Nicolaus Mohr (Nr. 309)
Enthält u.a.: Johanna Ernestine v. Moser, geb. v. Herdt (Nr. 317)
Enthält u.a.: e) 1755 August 28. Vollmacht des Oberamtmanns zu Gießen August v. Rottenhof für den Notar (zu Friedberg) J. Philipp N. Mohr, an seiner Stelle den Eid des Vormundes über Carl v. Rottenhof, Sohn erster Ehe der Frau v. Moser, zu leisten (Nr. 377)
Enthält u.a.: f) 1755 Dezember (12). Entwurf zu einem Vergleich zwischen der v. Rottenhof'schen Vormundschaft und der Frau v. Moser
Enthält u.a.: Brief Friedrich Karl v. Mosers, 1756 Februar 9
Enthält u.a.: g) Inventar der Frau v. Moser über die von ihrem ersten Mann ererbte Fahrhabe 1756
Enthält u.a.: Briefe Friedrich Karl Mosers 1755 (Nr. 371/72). - Notar Johann Nicolaus Söllner zu Frankfurt (Nr. 353)
Enthält u.a.: b) 1753 Januar 1. Obligation Landgraf Ludwigs VIII. v. Hessen-Darmstadt für Elisabeth Maria Johanna v. Lersner, geb. v. Rottenhof über 15.225 fl. (Anteil an der Restschuld von 60.900 fl., die er aus den durch seinen Vater Landgraf Ernst Ludwig 1732/36 bei David v. Rottenhof zu Frankfurt aufgenommenen 500.000 fl. den v. Rottenhof'schen Erben nach schuldig ist) (Nr. 350)
Enthält u.a.: c) 1753 März 5. Obligation Landgraf Ludwigs VIII. v. Hessen-Darmstadt für die Hofrätin v. Moser über 15.225 fl. - dabei Brief [Friedrich Karl v.] Mosers, 1753 Dezember 9 (zu Nr. 296; Nr. 301)
Enthält u.a.: d) 1754 August 20. Vollmacht des hessen-darmstädtischen Legationsrats Friedrich Karl v. Moser für den Notar J. Philipp Nicolaus Mohr (Nr. 309)
Enthält u.a.: Johanna Ernestine v. Moser, geb. v. Herdt (Nr. 317)
Enthält u.a.: e) 1755 August 28. Vollmacht des Oberamtmanns zu Gießen August v. Rottenhof für den Notar (zu Friedberg) J. Philipp N. Mohr, an seiner Stelle den Eid des Vormundes über Carl v. Rottenhof, Sohn erster Ehe der Frau v. Moser, zu leisten (Nr. 377)
Enthält u.a.: f) 1755 Dezember (12). Entwurf zu einem Vergleich zwischen der v. Rottenhof'schen Vormundschaft und der Frau v. Moser
Enthält u.a.: Brief Friedrich Karl v. Mosers, 1756 Februar 9
Enthält u.a.: g) Inventar der Frau v. Moser über die von ihrem ersten Mann ererbte Fahrhabe 1756
Enthält u.a.: Briefe Friedrich Karl Mosers 1755 (Nr. 371/72). - Notar Johann Nicolaus Söllner zu Frankfurt (Nr. 353)
Sachakte
Vol. I dieser Akten ist im alten Repertorium noch verzeichnet, fehlt aber jetzt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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01.07.0043, 12:40 MEZ
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