Jurisdiktionsstreit wegen unzulässiger Klage des Abtes von Altenkamp 1665 gegen die Brüder Gotthard und Maximilian Freiherren von Myllendonk, Herren von Frohnenbruch und Hörstgen, vor dem spanischen Hofgericht des Herzogtums Geldern in Roermond (NL). Der Abt hatte erst Güter in Wachtendonk und die Herrschaft Hörstgen aufgrund von Forderungen aus einer Pfandschaft mit Arrest belegen, später Hörstgen und Frohnenbruch zwangsversteigern und Frohnenbruch von spanischen Soldaten besetzen und plündern lassen. Die Behauptung des Fiskals, Myllendonk sei reichsunmittelbar, trifft für den Zeitpunkt der Klage noch nicht zu. Myllendonk wurde erst 1700 durch Karl II. von Spanien aus dem Lehensverband Gelderns gelöst.
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Jurisdiktionsstreit wegen unzulässiger Klage des Abtes von Altenkamp 1665 gegen die Brüder Gotthard und Maximilian Freiherren von Myllendonk, Herren von Frohnenbruch und Hörstgen, vor dem spanischen Hofgericht des Herzogtums Geldern in Roermond (NL). Der Abt hatte erst Güter in Wachtendonk und die Herrschaft Hörstgen aufgrund von Forderungen aus einer Pfandschaft mit Arrest belegen, später Hörstgen und Frohnenbruch zwangsversteigern und Frohnenbruch von spanischen Soldaten besetzen und plündern lassen. Die Behauptung des Fiskals, Myllendonk sei reichsunmittelbar, trifft für den Zeitpunkt der Klage noch nicht zu. Myllendonk wurde erst 1700 durch Karl II. von Spanien aus dem Lehensverband Gelderns gelöst.
AA 0627, 1861 - F 685/2769
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1694 - 1792 (1640 - 1781)
Enthaeltvermerke: Kläger: Der Kaiserliche Fiskal Beklagter: Abt von Kamp (Altenkamp) und Konsorten: Elisabeth Margarethe von Myllendonk Prokuratoren (Kl.): Lic. Franciscus Erasmus von Emmerich (1694) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1694 - Subst.: Lic. Johannes Eichrodt - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser 1711 - Lic. Konrad Franz Steinhausen [1694] 1695 - Subst.: Dr. Johann Friedrich Hoffmann - Subst.: Lic. Franz Peter Jung 1695 - Lic. Franz Peter Jung 1712 - Subst.: Lic. Johann Konrad Helffrich - Dr. Georg Andreas Geibel 1726 - Subst.: Lic. J. Wigandt - Lic. Johann Peter Jung 1727 - Dr. Caspar Friedrich Hofmann 1781 Prozeßart: Mandati de cassando, revocando et annullando acta et arresta extra imperium agitata et obtenta cum insecuta subhastatione et distractione, restituendo castrum nec ulterius prosequendo, sed litem in competenti iudicio instituendo et respective in altero exotico non comparendo nec ei se submittendo aut praetensis illius iudicatis deferendo sine clausula cum citatione ad videndum se incidisse in poenam constitutionum imperii et vigore earundem ob excessum modum usurarum partem sortis fisco vendicari et adiudicari Instanzen: RKG 1694 - 1792 (1640 - 1781) Beweismittel: RKG - Mandat aus einem Prozeß des Gotthard von Myllendonk zu Frohnenbruch ./. RKG - Präsidenten Adolph Freiherrn von Myllendonk 1640 (RKG (M 1099/2865)) (Q 2). Zwei Schreiben der Beamten von Moers an den Hof von Geldern in Religionsfragen 1615 (Q 6, 7). Klage des Abtes von Altenkamp 1665 (Q 8). Auszug aus dem Urteil des Hofgerichts zu Roermond 1692 (Q 10). Auszug aus der Subhastation 1692 (Q 11). Obligation des Prinzen Wilhelm von Oranien 1557 (Q 18). Farbige Zeichnung des Rheins bei Rheinberg, der Herrschaft Hörstgen und beim Schloß Frohnenbruch (Q 25). Aufstellung des durch den Abt von Altenkamp verursachten Schadens (Q 43). Aufstellung von Häusern in der Herrschaft Hörstgen 1672/1691 (Q 45). Zeugenaussagen (Q 60 und 86). Gedruckte Deduktionsschrift (Q 70). Inventar des Hauses Strohm - Moers 1693 (Q 79). Beschreibung: 2 Bde., 7 cm, 318 Bl., gebunden; Q 1 - 96 außer 95*, Q 44 und 48 (Bd. I, Bl. 142 und 150) im Kartenbestand (Nr. 4254b und 4254a), 3 Beilagen. Einige Q niederländisch mit deutscher Übersetzung. Lit.: Jakob Bremer, Die reichsunmittelbare Herrschaft Myllendonk, Mönchengladbach 1939.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ