Jurisdiktionsstreit wegen unzulässiger Klage des Abtes von Altenkamp 1665 gegen die Brüder Gotthard und Maximilian Freiherren von Myllendonk, Herren von Frohnenbruch und Hörstgen, vor dem spanischen Hofgericht des Herzogtums Geldern in Roermond (NL). Der Abt hatte erst Güter in Wachtendonk und die Herrschaft Hörstgen aufgrund von Forderungen aus einer Pfandschaft mit Arrest belegen, später Hörstgen und Frohnenbruch zwangsversteigern und Frohnenbruch von spanischen Soldaten besetzen und plündern lassen. Die Behauptung des Fiskals, Myllendonk sei reichsunmittelbar, trifft für den Zeitpunkt der Klage noch nicht zu. Myllendonk wurde erst 1700 durch Karl II. von Spanien aus dem Lehensverband Gelderns gelöst.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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