Hans von Hornstain zu Schatzberg d. Ä. (Hanns von Hornstain zu(o) Schatzberg der Elter) bekennt dem wohlgeborenen Hofrtr. Gf. Johann von Sulz (Johannsen von Sultz) und den Urteilssprechern des Hofgerichts zu Rottweil (Ro(e)twyl), daß er dem frommen festen Hans Truchseß von Bichishausen (Hannsen Truchsa(e)ssen von Bichishusen), Hofmeister der Herrschaft zu Württ. (zu(o) Wirtemberg), die Burg und die Dörfer, gen. Groß- und Kleinwilflingen (Gro(e)ß und Klayn Wulfflingen), gen. Enhofen, und den Weiher (wyer) zu Langenenslingen mit Leuten, Stücken und Gärten verkauft hat, und bittet, da er selbst wegen Erkrankung den darüber ausgestellten Kaufbrief nicht vor das Hofgericht bringen kann, diesen zu bestätigen. Auf Bitten des A. bestätigen die edlen und gestrengen Junker Frh. Degenhard (Tegenharten) von Gundelfingen und Ritter Eberhard (Eberharten) von Landau (Landow) unter Eid seine Aussagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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