Kurfürst Friedrich August I. bekennt, dass er den Akziserat Carl Ernst von Schwan und seine rechtmäßigen Erben mit dem Rittergut und Vorwerk Thum einschließlich des näher bestimmten Zubehörs und aller genannten Rechte sowie weiteren erwähnten Flecken als Erblehen belehnt, wie er sie von seinem Vater Hans Ernst von Schwan geerbt hat. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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