Peter Berger zu Jungingen tauscht mit Propst Konrad (III.) von Blindheim und dem Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen sein nach Anstößern näher bezeichnetes Haus mit Hofreite, Stadel, Kotte, anhängenden Rechten und sonstigem Zubehör in Jungingen gegen deren Sölde, ebenfalls in Jungingen gelegen. Der Aussteller verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche, die er je an gen. Objekt gehabt hat, überträgt dasselbe und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.