Hans Jäger d. A. schreibt seinem Sohn Hans Jäger d. J., Küchenschreiber zu Heidelberg, dass sein Schreiben ihn erreicht hat. Der Aussteller lässt ihn wissen, dass, nachdem der Vater seines Vetter Kunz (meins vetter Conntzen vatter) [wohl Kunz Horneck] gestorben sei, seine [des Ausstellers] Schwester (+) einen anderen Ehemann ohne Zustimmung der Verwandten genommen habe. Mit dem Ehemann habe sie keine Kinder gehabt und ihn überlebt. Dessen Erben seien abgefunden worden (vergnang und abkaufft), nach dem Tod der Schwester hätten der Vetter Kunz und dessen Schwester zudem die hinterlassene Habe ohne Widerspruch geteilt. Danach soll sich Hans d. J. richten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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