Erbauseinandersetzung, gewaltsames Vorgehen. Zum Zusammenhang vgl. RKG 4306 (P 80/125), 4307 (P 81/126). Der Kläger erwirkte das Mandat, als die Beklagten, nachdem sie die Herrschaft Wildenburg und den Dietkircher Hof eingenommen hatten, im Januar 1624, als er mit seiner Frau in Bonn weilte, mit Hilfe von 11 Soldaten das Haus Wachendorf angegriffen und es teilweise eingenommen hatten, dann aber doch in die Flucht geschlagen worden waren. Der Anwalt der Beklagten verwies darauf, daß auch der älteste der Brüder, Caspar Adolf, noch minderjährig sei und vor einer Bevormundung nichts geschehen könne. Dem Protokoll nach wurde darauf eine erneute Ladung zugestellt. Dem folgt nur noch ein Complet-Vermerk von 1628.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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