Graf Eberhard [II., der Greiner] von Württemberg und Graf Friedrich [III.] von Oettingen [Lkr. Donau-Ries], Hauptmann des Landfriedens in Schwaben, fällen in dem Streit zwischen Ludwig von Landau [abgegangene Burg bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach] sowie dem Ritter Heinrich Kaib und Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm zusammen mit der Mehrheit ihrer vier Mitschiedsleute den folgenden Schiedsspruch: Die Stadt Blaubeuren ("Blawbüren") [Alb-Donau-Kreis] und die Burg Ruck ("Rügg") [abgegangen bei Blaubeuren], die Ludwig von Landau den Grafen von Württemberg und von Oettingen übergeben hat, fallen an Heinrich Kaib und die Stadt Ulm. Die Bürger von Blaubeuren dürfen nicht für die Vorgänge und Schäden während des Streits zur Verantwortung gezogen werden. Vielmehr sollen ihnen Heinrich Kaib und die Stadt Ulm ihre Rechte und Freiheiten, wie sie diese unter der Herrschaft Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] genossen haben, bestätigen und beurkunden. Ludwig von Landau waren von der Herrschaft Helfenstein die Burgen Gerhausen [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und Ruck, die Stadt Blaubeuren, das Vogtrecht zu Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis] und der Zoll zu Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] für insgesamt 13.000 Gulden verpfändet worden. Von dieser Pfandsumme haben ihm Heinrich Kaib und die Stadt Ulm 9.000 Gulden bezahlt. 1.000 Gulden gehen ab für die Heimsteuer der Tochter der Witwe Anna von Helfenstein. Weitere 1.000 Gulden wollte Ludwig von Landau an den Pfändern verbauen. Die restlichen 2.000 Gulden stehen Heinrich Kaib und der Stadt Ulm für die von Ludwig von Landau aus der Pfandschaft bezogenen Einkünfte und die von ihm angerichteten Schäden zu. Damit ist die gesamte Pfandschaft von Ludwig von Landau abgelöst. Alleinige Inhaber der Pfandschaft, deren Höhe nun auf 11.000 Gulden festgelegt wird, sind Heinrich Kaib und die Stadt Ulm. Alleinschuldner ist ihnen gegenüber Graf Johann von Helfenstein. Wegen der Perlen, Edelsteine sowie goldenen und silbernen Gegenstände, die Ludwig von Landau für 2.000 Gulden verpfändet hat und die derzeit bei der Witwe des Heinrich Krafft und anderen Leuten hinterlegt sind, wird bestimmt, dass diese dort bis zum kommenden 23. April ("sant Goryen tag") bzw. 14 Tage danach verbleiben sollen. Ludwig von Landau kann diese Pfänder entweder verkaufen oder selbst auslösen. Ist bis zum Ablauf der Frist keine Auslösung erfolgt, dann fallen die Pfänder an ihre derzeitigen Inhaber. Die Höhe der Schulden, die Ludwig von Landau bei Ulmer Bürgern hat, soll eine Kommission bestehend aus Gebhard von Rechberg [Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] und je einem Vertreter beider Parteien festlegen. Dafür werden dann seine Güter in Ersingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], Weisel ("Weychseln") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] und Rißtissen ("Thyssen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] als Pfand eingesetzt. Ludwig von Landau steht das Recht zu, sie innerhalb der kommenden fünf Jahre auszulösen. Die 180 Pfund Heller, die die Stadt Blaubeuren für Ludwig von Landau bezahlt hat, sollen ihr von ihrer Steuer und dem Ungeld abgezogen werden, doch so, dass man davon noch das Leibgeding für die Waiblingerin bezahlen kann. Die Häuser und Güter, die Ludwig von Landau Blaubeurer Bürgern wie dem Rässlin und anderen weggenommen hat, sind zurückzugeben. Heinrich Kaib und die Stadt Ulm verzichten auf entgangene Einkünfte für vier Jahre in Höhe von 900 Gulden und auf die 3.000 Gulden, die sie von Ludwig von Landau vor dem Landfrieden erklagt haben. Beide Parteien sollen den Schiedsleuten die in dem Streit angefallenen Urkunden und Schriftstücke übergeben. Ludwig von Landau wird von seinen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Abt und Konvent des Benediktinerklosters Blaubeuren freigesprochen. Diese sollen ihn deswegen vor keinem geistlichen oder weltlichen Gericht verklagen. Heinrich Kaib sowie Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm nehmen den Schiedsspruch an.