Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Schultheißen, Schöffen und Gemeinden der Dörfer Grünstadt (Grienstat), Asselheim (Asselnheim), Sausenheim, Kirchheim, Obrigheim (Obrigkeim), Albsheim (Almßheym) und Bissersheim, dass sie Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg und Schauenburg, als ihren Vogt und Erbherrn anerkennen. Diesem hat er aus Notdurft heraus die genannten Dörfer mit Nutzungen und Zugehör verkauft und erblich abgetreten, wie es der Kaufbrief besagt. Zur Abtretung hat der Kurfürst seinem Verweser des Burggrafenamts zu Alzey, Eberhard Vetzer von Geispitzheim (Geißpißheim) eine Vollmacht erteilt. Die Angeschriebenen der genannten Dörfer sollen Reinhard huldigen, geloben und schwören, gehorsam zu sein, wie sie es bisher gegenüber den Pfalzgrafen waren und als Untertanen ihrem Vogt und Erbherrn schuldig sind. Von ihren bisherigen Pflichten soll Eberhard Vetzer sie ledig sagen, was der Kurfürst hiermit auch schriftlich tut.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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