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Die von Seiten des Gerichts zu Künzelsau eigenmächtig unternommene ausruetung eines in der Hermersberger Wildfuhr gelegenen Stück Gemeinwaldes und was dieserhalben von denen hohen Wildbahns Herrschaften vor Verfügungen vorgelehrt worden.
Die von Seiten des Gerichts zu Künzelsau eigenmächtig unternommene ausruetung eines in der Hermersberger Wildfuhr gelegenen Stück Gemeinwaldes und was dieserhalben von denen hohen Wildbahns Herrschaften vor Verfügungen vorgelehrt worden.