Bratzler vor Ort - Drohendes Aus fürs Karlsruher Heroinprojekt
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080029/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
7. August 2008
In Karlsruhe und sechs anderen deutschen Großstädten können sich seit 2002 Schwerstabhängige in Ambulanzen künstlich hergestelltes Heroin spritzen lassen. Mit diesem Modellversuch will man Drogenabhängigen helfen, bei denen andere Therapien nicht mehr greifen.
Durchaus erfolgreich, wie eine Studie von Experten behauptet. Mit der Heroinabgabe unter ärztlicher Aufsichthabe man Schwerstabhängige aus der Illegalität herausgeholt. Die Beschaffungskriminalität sei gegen Null gesunken. Jetzt soll der Modellversuch Ende des Jahres auslaufen, weil die CDU/CSU Bundestagsfraktion einer gesetzlichen Grundlage für die Abgabe von Heroin auf Krankenschein nicht zustimmen will.
Mit "Drogen vom Staat", so erklärte der CDU-Innenexperte Clemens Binninger könne man Heroinabhängige nichterfolgreich therapieren. Man könne nicht eine "Sucht mit einer Sucht" bekämpfen. Doch scheitert das Karlsruher Modellprojekt, landen die Drogenabhängigen wieder auf der Strasse. Clemens Bratzler besucht das Heroin-Projekt und spricht mit Betroffenen und Experten.
Studiogespräch per Webcam mit Margit Müller aus Böblingen und Evelyn Lux aus Gerlingen
Durchaus erfolgreich, wie eine Studie von Experten behauptet. Mit der Heroinabgabe unter ärztlicher Aufsichthabe man Schwerstabhängige aus der Illegalität herausgeholt. Die Beschaffungskriminalität sei gegen Null gesunken. Jetzt soll der Modellversuch Ende des Jahres auslaufen, weil die CDU/CSU Bundestagsfraktion einer gesetzlichen Grundlage für die Abgabe von Heroin auf Krankenschein nicht zustimmen will.
Mit "Drogen vom Staat", so erklärte der CDU-Innenexperte Clemens Binninger könne man Heroinabhängige nichterfolgreich therapieren. Man könne nicht eine "Sucht mit einer Sucht" bekämpfen. Doch scheitert das Karlsruher Modellprojekt, landen die Drogenabhängigen wieder auf der Strasse. Clemens Bratzler besucht das Heroin-Projekt und spricht mit Betroffenen und Experten.
Studiogespräch per Webcam mit Margit Müller aus Böblingen und Evelyn Lux aus Gerlingen
0:06:25; 0'06
Audio-Visuelle Medien
Bach, Herrmann
Hoffmann
Luczak-Schwarz, Gabriele; Kommunalpolitikerin
Lux, Evelyn; Lehrerin
Müller, Margit
Tanger, Sabine
Karlsruhe KA; Drogenbekämpfung
Karlsruhe KA; Drogenpolitik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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